Betriebsratssitzungen

Betrieb­sratssitzun­gen sind zen­trale Bestandteile der Betrieb­srat­sar­beit. Sie kön­nen in zwei Arten unterteilt wer­den: ordentliche und außeror­dentliche Betrieb­sratssitzun­gen. Bei diesen Sitzun­gen wer­den alle wichti­gen The­men besprochen und Beschlüsse gefasst.
Die Sitzun­gen wer­den in der Regel vom Vor­sitzen­den des Betrieb­srats ein­berufen und geleit­et. Er set­zt auch die Tage­sor­d­nung fest. Die Mit­glieder des Betrieb­srats müssen rechtzeit­ig und unter Mit­teilung der Tage­sor­d­nung zu den Sitzun­gen ein­ge­laden werden.
Es ist wichtig zu beacht­en, dass nur in ein­er for­mal ord­nungs­gemäß ein­berufe­nen Sitzung der Betrieb­srat auch wirk­same Beschlüsse fassen kann.
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