Betriebsratssitzungen sind zentrale Bestandteile der Betriebsratsarbeit. Sie können in zwei Arten unterteilt werden: ordentliche und außerordentliche Betriebsratssitzungen. Bei diesen Sitzungen werden alle wichtigen Themen besprochen und Beschlüsse gefasst.
Die Sitzungen werden in der Regel vom Vorsitzenden des Betriebsrats einberufen und geleitet. Er setzt auch die Tagesordnung fest. Die Mitglieder des Betriebsrats müssen rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass nur in einer formal ordnungsgemäß einberufenen Sitzung der Betriebsrat auch wirksame Beschlüsse fassen kann.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 15.Mai.2019 (Az: 7 AZR 396/17) wichtige Klarstellungen zum Freizeitausgleich für Betriebsratssitzungen vorgenommen. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der Mitglied des Betriebsrats ist und seine Freizeit für Betriebsratssitzungen opfert, Anspruch auf bezahlten Freizeitausgleich hat. Das Gericht hat entschieden, dass dies der Fall…