Betriebsratssitzungen

Betriebs­rats­sit­zun­gen sind zen­tra­le Bestand­tei­le der Betriebs­rats­ar­beit. Sie kön­nen in zwei Arten unter­teilt wer­den: ordent­li­che und außer­or­dent­li­che Betriebs­rats­sit­zun­gen. Bei die­sen Sit­zun­gen wer­den alle wich­ti­gen The­men bespro­chen und Beschlüs­se gefasst.
Die Sit­zun­gen wer­den in der Regel vom Vor­sit­zen­den des Betriebs­rats ein­be­ru­fen und gelei­tet. Er setzt auch die Tages­ord­nung fest. Die Mit­glie­der des Betriebs­rats müs­sen recht­zei­tig und unter Mit­tei­lung der Tages­ord­nung zu den Sit­zun­gen ein­ge­la­den wer­den.
Es ist wich­tig zu beach­ten, dass nur in einer for­mal ord­nungs­ge­mäß ein­be­ru­fe­nen Sit­zung der Betriebs­rat auch wirk­sa­me Beschlüs­se fas­sen kann.
Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.