Betriebsvereinbarung

Eine “Betrieb­svere­in­barung” ist ein Ver­trag zwis­chen dem Arbeit­ge­ber und dem Betrieb­srat eines Unternehmens, der Regelun­gen zu bes­timmten betrieblichen Angele­gen­heit­en trifft. Sie kann Aspek­te des Arbeit­slebens regeln, die nicht oder nur teil­weise durch Gesetz oder Tar­ifver­trag geregelt sind. Dazu kön­nen The­men wie Arbeit­szeit­en, Pausen­regelun­gen, Gesund­heits- und Arbeitss­chutz, Daten­schutz, Nutzung von IT-Sys­te­men und viele andere Aspek­te gehören. Betrieb­svere­in­barun­gen sind verbindlich und müssen von bei­den Parteien einge­hal­ten wer­den. Sie sind ein wichtiges Instru­ment der Mitbes­tim­mung im Betrieb. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


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    Betriebsvereinbarungen: Definition und Bedeutung für Unternehmen

    Ein­leitung: Betrieb­svere­in­barun­gen spie­len eine zen­trale Rolle im Arbeit­srecht und stellen ein wichtiges Instru­ment zur Regelung von Arbeits­be­din­gun­gen dar. Sie dienen der Zusam­me­nar­beit zwis­chen Arbeit­ge­bern und Betrieb­sräten, um gemein­same Regelun­gen zu tre­f­fen, die für das Unternehmen und die Beschäftigten bindend sind. In diesem Artikel wollen wir uns näher mit dem Konzept der Betrieb­svere­in­barun­gen befassen und ihre…

  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderun­gen im Arbeits- und Betrieb­sver­fas­sungsrecht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich ständig wan­del­nden Arbeitswelt ist es uner­lässlich, sich stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Geset­ze und Recht­sprechun­gen zu hal­ten. Verän­derun­gen im Arbeits- und Betrieb­sver­fas­sungsrecht kön­nen weitre­ichende Auswirkun­gen auf Unternehmen, Arbeit­nehmer und Betrieb­sräte haben. Ob es um Fra­gen der…

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    Bundesarbeitsgericht: Betriebsrat kann Einführung elektronischer Zeiterfassung nicht erzwingen

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in ein­er Entschei­dung vom 13. Sep­tem­ber 2022 (Akten­ze­ichen: 1 ABR 22/21) fest­gestellt, dass der Betrieb­srat die Ein­führung eines Sys­tems der elek­tro­n­is­chen Arbeit­szeit­er­fas­sung im Betrieb nicht mith­il­fe der Eini­gungsstelle erzwin­gen kann. Dies ist nur möglich, wenn und soweit die betriebliche Angele­gen­heit nicht schon geset­zlich geregelt ist. In dem konkreten Fall ging es um…