Betriebsvereinbarung

Eine „Betriebs­ver­ein­ba­rung“ ist ein Ver­trag zwi­schen dem Arbeit­ge­ber und dem Betriebs­rat eines Unter­neh­mens, der Rege­lun­gen zu bestimm­ten betrieb­li­chen Ange­le­gen­hei­ten trifft. Sie kann Aspek­te des Arbeits­le­bens regeln, die nicht oder nur teil­wei­se durch Gesetz oder Tarif­ver­trag gere­gelt sind. Dazu kön­nen The­men wie Arbeits­zei­ten, Pau­sen­re­ge­lun­gen, Gesund­heits- und Arbeits­schutz, Daten­schutz, Nut­zung von IT-Sys­te­men und vie­le ande­re Aspek­te gehö­ren. Betriebs­ver­ein­ba­run­gen sind ver­bind­lich und müs­sen von bei­den Par­tei­en ein­ge­hal­ten wer­den. Sie sind ein wich­ti­ges Instru­ment der Mit­be­stim­mung im Betrieb. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


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    Betriebsvereinbarungen: Definition und Bedeutung für Unternehmen

    Ein­lei­tung: Betriebs­ver­ein­ba­run­gen spie­len eine zen­tra­le Rol­le im Arbeits­recht und stel­len ein wich­ti­ges Instru­ment zur Rege­lung von Arbeits­be­din­gun­gen dar. Sie die­nen der Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­bern und Betriebs­rä­ten, um gemein­sa­me Rege­lun­gen zu tref­fen, die für das Unter­neh­men und die Beschäf­tig­ten bin­dend sind. In die­sem Arti­kel wol­len wir uns näher mit dem Kon­zept der Betriebs­ver­ein­ba­run­gen befas­sen und ihre…

  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktu­el­le Ände­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich stän­dig wan­deln­den Arbeits­welt ist es uner­läss­lich, sich stets auf dem neu­es­ten Stand der aktu­el­len Geset­ze und Recht­spre­chun­gen zu hal­ten. Ver­än­de­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht kön­nen weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men, Arbeit­neh­mer und Betriebs­rä­te haben. Ob es um Fra­gen der…

  • Bundesarbeitsgericht: Betriebsrat kann Einführung elektronischer Zeiterfassung nicht erzwingen

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    Bundesarbeitsgericht: Betriebsrat kann Einführung elektronischer Zeiterfassung nicht erzwingen

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einer Ent­schei­dung vom 13. Sep­tem­ber 2022 (Akten­zei­chen: 1 ABR 22/21) fest­ge­stellt, dass der Betriebs­rat die Ein­füh­rung eines Sys­tems der elek­tro­ni­schen Arbeits­zeit­er­fas­sung im Betrieb nicht mit­hil­fe der Eini­gungs­stel­le erzwin­gen kann. Dies ist nur mög­lich, wenn und soweit die betrieb­li­che Ange­le­gen­heit nicht schon gesetz­lich gere­gelt ist. In dem kon­kre­ten Fall ging es um…