Betriebsverfassungsgesetz

Das “Betrieb­sver­fas­sungs­ge­setz” (BetrVG) ist ein zen­trales Gesetz im deutschen Arbeit­srecht, das die Mitbes­tim­mungsrechte der Arbeit­nehmer in Betrieben regelt. Es legt die Rechte und Pflicht­en des Betrieb­srats fest und regelt die Beziehun­gen zwis­chen Arbeit­ge­ber und Betrieb­srat. Das Betrieb­sver­fas­sungs­ge­setz umfasst eine Vielzahl von The­men, darunter die Grün­dung und Zusam­menset­zung des Betrieb­srats, die Durch­führung von Betrieb­sratswahlen, die Auf­gaben und Befug­nisse des Betrieb­srats, die Rechte der Arbeit­nehmer und die Pflicht­en des Arbeit­ge­bers. Es stellt sich­er, dass die Inter­essen der Arbeit­nehmer in wichti­gen betrieblichen Angele­gen­heit­en berück­sichtigt wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

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    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

    In einem bemerkenswerten Urteil hat das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) entsch­ieden, dass der Vor­sitzende eines Betrieb­srats in der Regel nicht gle­ichzeit­ig als Daten­schutzbeauf­tragter fungieren darf. Das Urteil wurde am 6. Juni 2023 unter dem Akten­ze­ichen 9 AZR 383/19 gefällt. Die Entschei­dung des Gerichts beruht auf der Erken­nt­nis, dass die Rollen eines Betrieb­sratsvor­sitzen­den und eines Daten­schutzbeauf­tragten typ­is­cher­weise nicht…