Betriebsverfassungsgesetz

Das „Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz“ (BetrVG) ist ein zen­tra­les Gesetz im deut­schen Arbeits­recht, das die Mit­be­stim­mungs­rech­te der Arbeit­neh­mer in Betrie­ben regelt. Es legt die Rech­te und Pflich­ten des Betriebs­rats fest und regelt die Bezie­hun­gen zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat. Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz umfasst eine Viel­zahl von The­men, dar­un­ter die Grün­dung und Zusam­men­set­zung des Betriebs­rats, die Durch­füh­rung von Betriebs­rats­wah­len, die Auf­ga­ben und Befug­nis­se des Betriebs­rats, die Rech­te der Arbeit­neh­mer und die Pflich­ten des Arbeit­ge­bers. Es stellt sicher, dass die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer in wich­ti­gen betrieb­li­chen Ange­le­gen­hei­ten berück­sich­tigt wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

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    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

    In einem bemer­kens­wer­ten Urteil hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ent­schie­den, dass der Vor­sit­zen­de eines Betriebs­rats in der Regel nicht gleich­zei­tig als Daten­schutz­be­auf­trag­ter fun­gie­ren darf. Das Urteil wur­de am 6. Juni 2023 unter dem Akten­zei­chen 9 AZR 383/19 gefällt. Die Ent­schei­dung des Gerichts beruht auf der Erkennt­nis, dass die Rol­len eines Betriebs­rats­vor­sit­zen­den und eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten typi­scher­wei­se nicht…