Betriebsverfassungswidriges Verhalten

Betriebs­ver­fas­sungs­wid­ri­ges Ver­hal­ten bezieht sich auf Hand­lun­gen, die gegen die Bestim­mun­gen des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes ver­sto­ßen. Dies kann bei­spiels­wei­se der Fall sein, wenn der Arbeit­ge­ber sei­ne Pflich­ten gegen­über dem Betriebs­rat nicht erfüllt oder die Rech­te des Betriebs­rats miss­ach­tet. Sol­che Ver­stö­ße kön­nen schwer­wie­gen­de Fol­gen haben, ein­schließ­lich recht­li­cher Schrit­te durch den Betriebs­rat oder eine im Betrieb ver­tre­te­ne Gewerk­schaft.
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