Betriebsverfassungswidriges Verhalten bezieht sich auf Handlungen, die gegen die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes verstoßen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten gegenüber dem Betriebsrat nicht erfüllt oder die Rechte des Betriebsrats missachtet. Solche Verstöße können schwerwiegende Folgen haben, einschließlich rechtlicher Schritte durch den Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.
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In einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 42/17) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Grenzen für den Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung seines Mitbestimmungsrechts aus § 87 BetrVG gezogen. In dem konkreten Fall ging es um einen Betriebsrat in einer Klinik, der den Arbeitgeber auf Unterlassung der Aufstellung von Dienstplänen ohne seine Mitwirkung verklagte.…