Betriebsverfassungswidriges Verhalten

Betrieb­sver­fas­sungswidriges Ver­hal­ten bezieht sich auf Hand­lun­gen, die gegen die Bes­tim­mungen des Betrieb­sver­fas­sungs­ge­set­zes ver­stoßen. Dies kann beispiel­sweise der Fall sein, wenn der Arbeit­ge­ber seine Pflicht­en gegenüber dem Betrieb­srat nicht erfüllt oder die Rechte des Betrieb­srats mis­sachtet. Solche Ver­stöße kön­nen schw­er­wiegende Fol­gen haben, ein­schließlich rechtlich­er Schritte durch den Betrieb­srat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.
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