Die Beweislast bezeichnet in einem Rechtsstreit die Verpflichtung einer Partei, die Wahrheit ihrer Behauptungen durch Beweise zu belegen. Im Zivilrecht liegt die Beweislast in der Regel bei der Partei, die aus einem bestimmten Sachverhalt Rechte ableitet. Im Arbeitsrecht kann die Beweislast jedoch in bestimmten Fällen auf den Arbeitgeber verlagert werden, beispielsweise bei Diskriminierungsvorwürfen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 4. Mai 2022 (Aktenzeichen: 5 AZR 359/21) klargestellt, dass die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess unverändert bleibt, auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der täglichen Arbeitszeit. Im konkreten Fall ging es um einen Auslieferungsfahrer, der Überstundenvergütung…