Beweislast

Die Beweislast bezeichnet in einem Rechtsstreit die Verpflichtung einer Partei, die Wahrheit ihrer Behauptungen durch Beweise zu belegen. Im Zivilrecht liegt die Beweislast in der Regel bei der Partei, die aus einem bestimmten Sachverhalt Rechte ableitet. Im Arbeitsrecht kann die Beweislast jedoch in bestimmten Fällen auf den Arbeitgeber verlagert werden, beispielsweise bei Diskriminierungsvorwürfen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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