Bundesarbeitsgericht (BAG)

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ist das obers­te Gericht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land in Sachen Arbeits­recht. Es hat sei­nen Sitz in Erfurt und ist zustän­dig für Rechts­fra­gen, die aus Arbeits­ver­hält­nis­sen ent­ste­hen. Das BAG ent­schei­det über Revi­sio­nen und Beschwer­den gegen Urtei­le der Lan­des­ar­beits­ge­rich­te und gibt damit wich­ti­ge und oft weg­wei­sen­de Ent­schei­dun­gen im Arbeits­recht. Die­se Urtei­le haben einen gro­ßen Ein­fluss auf die Pra­xis und Aus­le­gung des Arbeits­rechts in Deutsch­land.
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  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 ent­schie­den, dass Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sind, ein Sys­tem ein­zu­füh­ren, mit dem die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Arbeit­neh­mer erfasst wer­den kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Aus­le­gung der Arbeits­zeit­richt­li­nie klär­te. Die Arbeits­zeit­richt­li­nie ist eine euro­päi­sche Vor­schrift, die unter ande­rem…