Corporate Governance

Cor­po­ra­te Gover­nan­ce bezeich­net das Sys­tem von Regeln, Prak­ti­ken und Pro­zes­sen, mit dem ein Unter­neh­men gelei­tet und kon­trol­liert wird. Es legt fest, wer Macht und Ver­ant­wor­tung hat und wer Ent­schei­dun­gen trifft. Cor­po­ra­te Gover­nan­ce ist grund­le­gend anders als die täg­li­chen ope­ra­ti­ven Ent­schei­dun­gen und Akti­vi­tä­ten, die von der Geschäfts­füh­rung eines Unter­neh­mens aus­ge­führt wer­den. Es umfasst Aspek­te wie Rechen­schafts­pflicht, Fair­ness, Trans­pa­renz und Ver­ant­wor­tung. Gute Cor­po­ra­te Gover­nan­ce hilft dabei, eine Umge­bung des Ver­trau­ens, der Trans­pa­renz und der Rechen­schafts­pflicht zu schaf­fen, die not­wen­dig ist, um lang­fris­ti­ge Inves­ti­tio­nen, finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät und Geschäfts­in­te­gri­tät zu för­dern.
Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

    /

    ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

    Das Gesetz zur Umset­zung der zwei­ten Aktio­närs­richt­li­nie (ARUG II), das am 1. Janu­ar 2020 in Kraft getre­ten ist, bringt eine Rei­he von Ver­än­de­run­gen für bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men mit sich. Ziel des Geset­zes ist es, die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Unter­neh­men und ihren Aktio­nä­ren zu ver­bes­sern und die Aus­übung von Aktio­närs­rech­ten zu erleich­tern. Dies soll letzt­lich zu einer Ver­bes­se­rung…