CSR-Richtlinie

Die CSR-Richt­li­nie bezieht sich auf „Cor­po­ra­te Social Respon­si­bi­li­ty“, also die gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung von Unter­neh­men. Die Richt­li­nie wur­de im Jahr 2022 umfas­send über­ar­bei­tet und erhielt einen neu­en Titel. Sie folgt einer dop­pel­ten Wesent­lich­keits­per­spek­ti­ve („Dou­ble Mate­ria­li­ty“). Das bedeu­tet, Unter­neh­men müs­sen die Wir­kung von Nach­hal­tig­keits­aspek­ten auf die wirt­schaft­li­che Lage des Unter­neh­mens fest­hal­ten und sie müs­sen die Aus­wir­kun­gen des Betriebs auf Nach­hal­tig­keits­aspek­te ver­deut­li­chen. Die Anfor­de­run­gen an die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men ändern sich tief­grei­fend.


  • Die CSRD-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitswesen

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    Die CSRD-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitswesen

    Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) der Euro­päi­schen Uni­on, die seit Janu­ar 2023 die bis­he­ri­ge CSR-Richt­li­nie ablöst, hat das Poten­zi­al, die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men grund­le­gend zu ver­än­dern. Mit der CSRD wer­den die Anfor­de­run­gen an die nicht­fi­nan­zi­el­le Bericht­erstat­tung von Unter­neh­men erheb­lich erwei­tert und ver­schärft. Dies hat auch Aus­wir­kun­gen auf das Gesund­heits­we­sen, ins­be­son­de­re auf Kran­ken­häu­ser und Kli­nik­grup­pen.…