Dankes- und Wunschformel

In einem Arbeits­zeug­nis wird die Dan­kes- und Wunsch­for­mel oft am Ende des Zeug­nis­ses ver­wen­det, um Dank­bar­keit für die geleis­te­te Arbeit und gute Wün­sche für die Zukunft aus­zu­drü­cken. Sie könn­te so aus­se­hen:

„Wir dan­ken Herrn/Frau [Name] für die stets gute Zusam­men­ar­beit und bedau­ern sein/ihr Aus­schei­den sehr. Für die beruf­li­che und pri­va­te Zukunft wün­schen wir ihm/ihr alles Gute und wei­ter­hin viel Erfolg.“

Die­se For­mu­lie­rung drückt Wert­schät­zung für die geleis­te­te Arbeit aus und äußert posi­ti­ve Wün­sche für die Zukunft des Mit­ar­bei­ters. Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genaue For­mu­lie­rung je nach Kon­text und Unter­neh­mens­kul­tur vari­ie­ren kann.


  • Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

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    Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einer Ent­schei­dung vom 25.01.2022 (Akten­zei­chen: 9 AZR 146/21) fest­ge­stellt, dass ein Arbeit­neh­mer kei­nen Anspruch auf eine Dan­kes- und Wunsch­for­mel im Arbeits­zeug­nis hat. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeit­ge­ber in den von ihm erteil­ten Arbeits­zeug­nis­sen stan­dard­mä­ßig ent­spre­chen­de Schluss­for­meln ver­wen­det. In dem kon­kre­ten Fall ging es um einen Arbeit­neh­mer, der in sei­nem…