Dankes- und Wunschformel

In einem Arbeit­szeug­nis wird die Dankes- und Wun­schformel oft am Ende des Zeug­niss­es ver­wen­det, um Dankbarkeit für die geleis­tete Arbeit und gute Wün­sche für die Zukun­ft auszu­drück­en. Sie kön­nte so aussehen:

“Wir danken Herrn/Frau [Name] für die stets gute Zusam­me­nar­beit und bedauern sein/ihr Auss­chei­den sehr. Für die beru­fliche und pri­vate Zukun­ft wün­schen wir ihm/ihr alles Gute und weit­er­hin viel Erfolg.”

Diese For­mulierung drückt Wertschätzung für die geleis­tete Arbeit aus und äußert pos­i­tive Wün­sche für die Zukun­ft des Mitar­beit­ers. Es ist wichtig zu beacht­en, dass die genaue For­mulierung je nach Kon­text und Unternehmen­skul­tur vari­ieren kann.


  • Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

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    Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in ein­er Entschei­dung vom 25.01.2022 (Akten­ze­ichen: 9 AZR 146/21) fest­gestellt, dass ein Arbeit­nehmer keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wun­schformel im Arbeit­szeug­nis hat. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeit­ge­ber in den von ihm erteil­ten Arbeit­szeug­nis­sen stan­dard­mäßig entsprechende Schlussformeln verwendet. In dem konkreten Fall ging es um einen Arbeit­nehmer, der in seinem…