Datenschutzbeauftragte

Eine Daten­schutzbeauf­tragte ist eine Per­son, die in einem Unternehmen oder ein­er Organ­i­sa­tion dafür ver­ant­wortlich ist, die Ein­hal­tung der Daten­schutzge­set­ze und ‑bes­tim­mungen zu überwachen und zu gewährleis­ten. Zu den Auf­gaben ein­er Daten­schutzbeauf­tragten gehören die Beratung des Unternehmens in Daten­schutzfra­gen, die Schu­lung der Mitar­beit­er in daten­schutzrel­e­van­ten The­men, die Über­prü­fung der Ein­hal­tung der Daten­schutzge­set­ze und die Zusam­me­nar­beit mit Aufsichtsbehörden.

In Deutsch­land ist die Bestel­lung eines Daten­schutzbeauf­tragten gemäß der Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) und dem Bun­des­daten­schutzge­setz (BDSG) unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen verpflich­t­end, beispiel­sweise wenn in einem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Per­so­n­en mit der automa­tisierten Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en beschäftigt sind.
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  • Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

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    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

    In einem bemerkenswerten Urteil hat das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) entsch­ieden, dass der Vor­sitzende eines Betrieb­srats in der Regel nicht gle­ichzeit­ig als Daten­schutzbeauf­tragter fungieren darf. Das Urteil wurde am 6. Juni 2023 unter dem Akten­ze­ichen 9 AZR 383/19 gefällt. Die Entschei­dung des Gerichts beruht auf der Erken­nt­nis, dass die Rollen eines Betrieb­sratsvor­sitzen­den und eines Daten­schutzbeauf­tragten typ­is­cher­weise nicht…