Datenschutzbeauftragter

Ein „Daten­schutz­be­auf­trag­ter“ ist eine Per­son, die in einem Unter­neh­men oder einer Orga­ni­sa­ti­on dafür ver­ant­wort­lich ist, die Ein­hal­tung der Daten­schutz­ge­set­ze und ‑bestim­mun­gen zu über­wa­chen und zu gewähr­leis­ten. In vie­len Län­dern, ein­schließ­lich der Län­der der Euro­päi­schen Uni­on, ist die Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, ins­be­son­de­re wenn das Unter­neh­men regel­mä­ßig gro­ße Men­gen per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ver­ar­bei­tet. Die Auf­ga­ben eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten kön­nen die Bera­tung des Unter­neh­mens in Daten­schutz­fra­gen, die Schu­lung der Mit­ar­bei­ter, die Über­wa­chung der Daten­ver­ar­bei­tungs­pro­zes­se und die Zusam­men­ar­beit mit Daten­schutz­be­hör­den umfas­sen. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

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    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

    In einem bemer­kens­wer­ten Urteil hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ent­schie­den, dass der Vor­sit­zen­de eines Betriebs­rats in der Regel nicht gleich­zei­tig als Daten­schutz­be­auf­trag­ter fun­gie­ren darf. Das Urteil wur­de am 6. Juni 2023 unter dem Akten­zei­chen 9 AZR 383/19 gefällt. Die Ent­schei­dung des Gerichts beruht auf der Erkennt­nis, dass die Rol­len eines Betriebs­rats­vor­sit­zen­den und eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten typi­scher­wei­se nicht…

  • Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Datenschutzbeauftragten: Sonderkündigungsschutz ist verfassungsgemäß

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    Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Datenschutzbeauftragten: Sonderkündigungsschutz ist verfassungsgemäß

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in sei­ner Ent­schei­dung vom 25.08.2022 (Akten­zei­chen: 2 AZR 225/20) die Rech­te von Daten­schutz­be­auf­trag­ten gestärkt. Das Gericht hat ent­schie­den, dass der Son­der­kün­di­gungs­schutz für Daten­schutz­be­auf­trag­te ver­fas­sungs­ge­mäß ist. Die Ent­schei­dung wur­de getrof­fen, nach­dem ein Arbeit­ge­ber ver­sucht hat­te, einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten ordent­lich zu kün­di­gen. Das Gericht stell­te jedoch fest, dass eine sol­che Kün­di­gung unzu­läs­sig ist, es sei…