Datenschutzbeauftragter

Ein “Daten­schutzbeauf­tragter” ist eine Per­son, die in einem Unternehmen oder ein­er Organ­i­sa­tion dafür ver­ant­wortlich ist, die Ein­hal­tung der Daten­schutzge­set­ze und ‑bes­tim­mungen zu überwachen und zu gewährleis­ten. In vie­len Län­dern, ein­schließlich der Län­der der Europäis­chen Union, ist die Bestel­lung eines Daten­schutzbeauf­tragten geset­zlich vorgeschrieben, ins­beson­dere wenn das Unternehmen regelmäßig große Men­gen per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en ver­ar­beit­et. Die Auf­gaben eines Daten­schutzbeauf­tragten kön­nen die Beratung des Unternehmens in Daten­schutzfra­gen, die Schu­lung der Mitar­beit­er, die Überwachung der Daten­ver­ar­beitung­sprozesse und die Zusam­me­nar­beit mit Daten­schutzbe­hör­den umfassen. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

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    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

    In einem bemerkenswerten Urteil hat das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) entsch­ieden, dass der Vor­sitzende eines Betrieb­srats in der Regel nicht gle­ichzeit­ig als Daten­schutzbeauf­tragter fungieren darf. Das Urteil wurde am 6. Juni 2023 unter dem Akten­ze­ichen 9 AZR 383/19 gefällt. Die Entschei­dung des Gerichts beruht auf der Erken­nt­nis, dass die Rollen eines Betrieb­sratsvor­sitzen­den und eines Daten­schutzbeauf­tragten typ­is­cher­weise nicht…

  • Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Datenschutzbeauftragten: Sonderkündigungsschutz ist verfassungsgemäß

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    Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Datenschutzbeauftragten: Sonderkündigungsschutz ist verfassungsgemäß

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in sein­er Entschei­dung vom 25.08.2022 (Akten­ze­ichen: 2 AZR 225/20) die Rechte von Daten­schutzbeauf­tragten gestärkt. Das Gericht hat entsch­ieden, dass der Son­derkündi­gungss­chutz für Daten­schutzbeauf­tragte ver­fas­sungs­gemäß ist. Die Entschei­dung wurde getrof­fen, nach­dem ein Arbeit­ge­ber ver­sucht hat­te, einen Daten­schutzbeauf­tragten ordentlich zu kündi­gen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass eine solche Kündi­gung unzuläs­sig ist, es sei denn,…