Dienstreisen sind Reisen, die Mitarbeiter für berufliche Zwecke unternehmen, abseits ihres regulären Arbeitsplatzes. Sie können verschiedene Aktivitäten umfassen, wie z.B. den Besuch von Kunden oder Lieferanten, die Teilnahme an Konferenzen oder Schulungen, oder die Durchführung von Arbeiten an einem anderen Standort.
Die Kosten für Dienstreisen, einschließlich Transport, Unterkunft und Verpflegung, werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Dienstreisen kennen und einhalten.
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Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfasst werden kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie klärte. Die Arbeitszeitrichtlinie ist eine europäische Vorschrift, die unter anderem…