Dienstreisen

Dienst­rei­sen sind Rei­sen, die Mit­ar­bei­ter für beruf­li­che Zwe­cke unter­neh­men, abseits ihres regu­lä­ren Arbeits­plat­zes. Sie kön­nen ver­schie­de­ne Akti­vi­tä­ten umfas­sen, wie z.B. den Besuch von Kun­den oder Lie­fe­ran­ten, die Teil­nah­me an Kon­fe­ren­zen oder Schu­lun­gen, oder die Durch­füh­rung von Arbei­ten an einem ande­ren Stand­ort.
Die Kos­ten für Dienst­rei­sen, ein­schließ­lich Trans­port, Unter­kunft und Ver­pfle­gung, wer­den in der Regel vom Arbeit­ge­ber getra­gen. Es ist wich­tig, dass sowohl Arbeit­ge­ber als auch Arbeit­neh­mer die steu­er­li­chen und arbeits­recht­li­chen Rege­lun­gen in Bezug auf Dienst­rei­sen ken­nen und ein­hal­ten.
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  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 ent­schie­den, dass Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sind, ein Sys­tem ein­zu­füh­ren, mit dem die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Arbeit­neh­mer erfasst wer­den kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Aus­le­gung der Arbeits­zeit­richt­li­nie klär­te. Die Arbeits­zeit­richt­li­nie ist eine euro­päi­sche Vor­schrift, die unter ande­rem…