Dienstreisen

Dien­streisen sind Reisen, die Mitar­beit­er für beru­fliche Zwecke unternehmen, abseits ihres reg­ulären Arbeit­splatzes. Sie kön­nen ver­schiedene Aktiv­itäten umfassen, wie z.B. den Besuch von Kun­den oder Liefer­an­ten, die Teil­nahme an Kon­feren­zen oder Schu­lun­gen, oder die Durch­führung von Arbeit­en an einem anderen Standort.
Die Kosten für Dien­streisen, ein­schließlich Trans­port, Unterkun­ft und Verpfle­gung, wer­den in der Regel vom Arbeit­ge­ber getra­gen. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeit­ge­ber als auch Arbeit­nehmer die steuer­lichen und arbeit­srechtlichen Regelun­gen in Bezug auf Dien­streisen ken­nen und einhalten.
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  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­de­sar­beits­gerichts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 entsch­ieden, dass Arbeit­ge­ber verpflichtet sind, ein Sys­tem einzuführen, mit dem die gesamte Arbeit­szeit ihrer Arbeit­nehmer erfasst wer­den kann. Damit fol­gt das BAG einem Urteil des Europäis­chen Gericht­shofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Ausle­gung der Arbeit­szeitrichtlin­ie klärte. Die Arbeit­szeitrichtlin­ie ist eine europäis­che Vorschrift, die unter anderem…