Dienstverträge

“Dien­stverträge” sind Verträge, in denen eine Partei (der Dien­stleis­ter) sich verpflichtet, für die andere Partei (den Dien­st­nehmer) bes­timmte Dien­stleis­tun­gen zu erbrin­gen. Im Gegen­zug erhält der Dien­stleis­ter in der Regel eine Vergü­tung vom Dien­st­nehmer. Dien­stverträge kön­nen in ein­er Vielzahl von Kon­tex­ten ver­wen­det wer­den, darunter Arbeitsver­hält­nisse, freiberu­fliche Tätigkeit­en, Beratungs­di­en­stleis­tun­gen, Wartungs- und Reparatur­di­en­stleis­tun­gen und viele andere. Sie leg­en die Bedin­gun­gen für die Erbringung der Dien­stleis­tung fest, ein­schließlich der Art der zu erbrin­gen­den Dien­stleis­tung, der Vergü­tung, der Dauer des Ver­trags und der Rechte und Pflicht­en bei­der Parteien. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktuelle Änderun­gen im Arbeits- und Betrieb­sver­fas­sungsrecht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich ständig wan­del­nden Arbeitswelt ist es uner­lässlich, sich stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Geset­ze und Recht­sprechun­gen zu hal­ten. Verän­derun­gen im Arbeits- und Betrieb­sver­fas­sungsrecht kön­nen weitre­ichende Auswirkun­gen auf Unternehmen, Arbeit­nehmer und Betrieb­sräte haben. Ob es um Fra­gen der…