Dienstverträge

„Dienst­ver­trä­ge“ sind Ver­trä­ge, in denen eine Par­tei (der Dienst­leis­ter) sich ver­pflich­tet, für die ande­re Par­tei (den Dienst­neh­mer) bestimm­te Dienst­leis­tun­gen zu erbrin­gen. Im Gegen­zug erhält der Dienst­leis­ter in der Regel eine Ver­gü­tung vom Dienst­neh­mer. Dienst­ver­trä­ge kön­nen in einer Viel­zahl von Kon­tex­ten ver­wen­det wer­den, dar­un­ter Arbeits­ver­hält­nis­se, frei­be­ruf­li­che Tätig­kei­ten, Bera­tungs­dienst­leis­tun­gen, War­tungs- und Repa­ra­tur­dienst­leis­tun­gen und vie­le ande­re. Sie legen die Bedin­gun­gen für die Erbrin­gung der Dienst­leis­tung fest, ein­schließ­lich der Art der zu erbrin­gen­den Dienst­leis­tung, der Ver­gü­tung, der Dau­er des Ver­trags und der Rech­te und Pflich­ten bei­der Par­tei­en. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktu­el­le Ände­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich stän­dig wan­deln­den Arbeits­welt ist es uner­läss­lich, sich stets auf dem neu­es­ten Stand der aktu­el­len Geset­ze und Recht­spre­chun­gen zu hal­ten. Ver­än­de­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht kön­nen weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men, Arbeit­neh­mer und Betriebs­rä­te haben. Ob es um Fra­gen der…