Diskriminierendes Verhalten bezeichnet Handlungen, die eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Alter, Rasse, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung ungerecht behandeln. Diskriminierung kann in vielen Formen auftreten, einschließlich Ungleichbehandlung, Belästigung, Ausgrenzung und Vorurteilen.
In der Arbeitswelt ist diskriminierendes Verhalten gesetzlich verboten. In Deutschland schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitnehmer vor Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung zu verhindern und ein inklusives und respektvolles Arbeitsumfeld zu fördern.
Trotz dieser Schutzmaßnahmen kann Diskriminierung am Arbeitsplatz immer noch ein Problem sein und kann schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffenen Personen und die Arbeitsumgebung haben. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und dass Arbeitgeber ihre Verantwortung zur Verhinderung von Diskriminierung ernst nehmen.
Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
/
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 2. November 2020 (Aktenzeichen: 1 BVR 2727/19) eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu einer Kündigung wegen einer groben, menschenverachtenden Äußerung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer hatte in einer kontrovers verlaufenden Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten “Ugah, Ugah” betitelt. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung erachteten die Arbeitsgerichte…