Diskriminierendes Verhalten

Dis­kri­mi­nie­ren­des Ver­hal­ten bezeich­net Hand­lun­gen, die eine Per­son oder eine Grup­pe von Per­so­nen auf­grund bestimm­ter Merk­ma­le wie Geschlecht, Alter, Ras­se, Reli­gi­on, Behin­de­rung oder sexu­el­ler Ori­en­tie­rung unge­recht behan­deln. Dis­kri­mi­nie­rung kann in vie­len For­men auf­tre­ten, ein­schließ­lich Ungleich­be­hand­lung, Beläs­ti­gung, Aus­gren­zung und Vor­ur­tei­len.
In der Arbeits­welt ist dis­kri­mi­nie­ren­des Ver­hal­ten gesetz­lich ver­bo­ten. In Deutsch­land schützt das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) Arbeit­neh­mer vor Dis­kri­mi­nie­rung in Bezug auf Beschäf­ti­gung und Beruf. Arbeit­ge­ber sind ver­pflich­tet, Maß­nah­men zu ergrei­fen, um Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­hin­dern und ein inklu­si­ves und respekt­vol­les Arbeits­um­feld zu för­dern.
Trotz die­ser Schutz­maß­nah­men kann Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz immer noch ein Pro­blem sein und kann schwer­wie­gen­de Aus­wir­kun­gen auf die betrof­fe­nen Per­so­nen und die Arbeits­um­ge­bung haben. Es ist wich­tig, dass Arbeit­neh­mer ihre Rech­te ken­nen und dass Arbeit­ge­ber ihre Ver­ant­wor­tung zur Ver­hin­de­rung von Dis­kri­mi­nie­rung ernst neh­men.
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  • Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung erfolglos

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    Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung erfolglos

    Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat in einem Beschluss vom 2. Novem­ber 2020 (Akten­zei­chen: 1 BVR 2727/19) eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen arbeits­ge­richt­li­che Ent­schei­dun­gen zu einer Kün­di­gung wegen einer gro­ben, men­schen­ver­ach­ten­den Äuße­rung nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Der Beschwer­de­füh­rer hat­te in einer kon­tro­vers ver­lau­fen­den Betriebs­rats­sit­zung einen dun­kel­häu­ti­gen Kol­le­gen mit den Wor­ten „Ugah, Ugah“ beti­telt. Die dar­auf­hin aus­ge­spro­che­ne Kün­di­gung erach­te­ten die Arbeits­ge­rich­te…