Diskriminierendes Verhalten

Diskri­m­inieren­des Ver­hal­ten beze­ich­net Hand­lun­gen, die eine Per­son oder eine Gruppe von Per­so­n­en auf­grund bes­timmter Merk­male wie Geschlecht, Alter, Rasse, Reli­gion, Behin­derung oder sex­ueller Ori­en­tierung ungerecht behan­deln. Diskri­m­inierung kann in vie­len For­men auftreten, ein­schließlich Ungle­ich­be­hand­lung, Beläs­ti­gung, Aus­gren­zung und Vorurteilen.
In der Arbeitswelt ist diskri­m­inieren­des Ver­hal­ten geset­zlich ver­boten. In Deutsch­land schützt das All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) Arbeit­nehmer vor Diskri­m­inierung in Bezug auf Beschäf­ti­gung und Beruf. Arbeit­ge­ber sind verpflichtet, Maß­nah­men zu ergreifen, um Diskri­m­inierung zu ver­hin­dern und ein inklu­sives und respek­tvolles Arbeit­sum­feld zu fördern.
Trotz dieser Schutz­maß­nah­men kann Diskri­m­inierung am Arbeit­splatz immer noch ein Prob­lem sein und kann schw­er­wiegende Auswirkun­gen auf die betrof­fe­nen Per­so­n­en und die Arbeit­sumge­bung haben. Es ist wichtig, dass Arbeit­nehmer ihre Rechte ken­nen und dass Arbeit­ge­ber ihre Ver­ant­wor­tung zur Ver­hin­derung von Diskri­m­inierung ernst nehmen.
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  • Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung erfolglos

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    Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung erfolglos

    Das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat in einem Beschluss vom 2. Novem­ber 2020 (Akten­ze­ichen: 1 BVR 2727/19) eine Ver­fas­sungs­beschw­erde gegen arbeits­gerichtliche Entschei­dun­gen zu ein­er Kündi­gung wegen ein­er groben, men­schen­ver­ach­t­en­den Äußerung nicht zur Entschei­dung angenom­men. Der Beschw­erde­führer hat­te in ein­er kon­tro­vers ver­laufend­en Betrieb­sratssitzung einen dunkel­häuti­gen Kol­le­gen mit den Worten “Ugah, Ugah” betitelt. Die daraufhin aus­ge­sproch­ene Kündi­gung erachteten die Arbeits­gerichte…