“Diskriminierung” bezeichnet eine ungerechte oder vorurteilhafte Behandlung von Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Alter, Rasse, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder nationaler Herkunft.
Im Arbeitskontext ist Diskriminierung gesetzlich verboten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland verbietet Diskriminierung in verschiedenen Bereichen des Arbeitslebens, einschließlich Einstellung, Beförderung, Entlohnung, Weiterbildung und Kündigung.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern und zu bekämpfen. Dies kann die Entwicklung und Durchsetzung von Richtlinien zur Gleichbehandlung, die Durchführung von Schulungen zur Sensibilisierung für Diskriminierung und die Einrichtung von Beschwerdeverfahren für Mitarbeiter, die Diskriminierung erleben, umfassen.
Diskriminierung am Arbeitsplatz kann schwerwiegende Auswirkungen haben, einschließlich negativer Auswirkungen auf die Arbeitszufriedenheit, die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter sowie potenzieller rechtlicher Konsequenzen für den Arbeitgeber.
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 2. November 2020 (Aktenzeichen: 1 BVR 2727/19) eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu einer Kündigung wegen einer groben, menschenverachtenden Äußerung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer hatte in einer kontrovers verlaufenden Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten “Ugah, Ugah” betitelt. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung erachteten die Arbeitsgerichte…