Diskriminierung

„Dis­kri­mi­nie­rung“ bezeich­net eine unge­rech­te oder vor­ur­teil­haf­te Behand­lung von Per­so­nen oder Grup­pen auf­grund bestimm­ter Merk­ma­le wie Geschlecht, Alter, Ras­se, Reli­gi­on, Behin­de­rung, sexu­el­ler Ori­en­tie­rung oder natio­na­ler Her­kunft.
Im Arbeits­kon­text ist Dis­kri­mi­nie­rung gesetz­lich ver­bo­ten. Das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) in Deutsch­land ver­bie­tet Dis­kri­mi­nie­rung in ver­schie­de­nen Berei­chen des Arbeits­le­bens, ein­schließ­lich Ein­stel­lung, Beför­de­rung, Ent­loh­nung, Wei­ter­bil­dung und Kün­di­gung.
Arbeit­ge­ber sind ver­pflich­tet, Maß­nah­men zu ergrei­fen, um Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz zu ver­hin­dern und zu bekämp­fen. Dies kann die Ent­wick­lung und Durch­set­zung von Richt­li­ni­en zur Gleich­be­hand­lung, die Durch­füh­rung von Schu­lun­gen zur Sen­si­bi­li­sie­rung für Dis­kri­mi­nie­rung und die Ein­rich­tung von Beschwer­de­ver­fah­ren für Mit­ar­bei­ter, die Dis­kri­mi­nie­rung erle­ben, umfas­sen.
Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz kann schwer­wie­gen­de Aus­wir­kun­gen haben, ein­schließ­lich nega­ti­ver Aus­wir­kun­gen auf die Arbeits­zu­frie­den­heit, die Pro­duk­ti­vi­tät und das Wohl­be­fin­den der Mit­ar­bei­ter sowie poten­zi­el­ler recht­li­cher Kon­se­quen­zen für den Arbeit­ge­ber.
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  • Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung erfolglos

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    Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung erfolglos

    Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat in einem Beschluss vom 2. Novem­ber 2020 (Akten­zei­chen: 1 BVR 2727/19) eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen arbeits­ge­richt­li­che Ent­schei­dun­gen zu einer Kün­di­gung wegen einer gro­ben, men­schen­ver­ach­ten­den Äuße­rung nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Der Beschwer­de­füh­rer hat­te in einer kon­tro­vers ver­lau­fen­den Betriebs­rats­sit­zung einen dun­kel­häu­ti­gen Kol­le­gen mit den Wor­ten „Ugah, Ugah“ beti­telt. Die dar­auf­hin aus­ge­spro­che­ne Kün­di­gung erach­te­ten die Arbeits­ge­rich­te…