Diskriminierung

“Diskri­m­inierung” beze­ich­net eine ungerechte oder vorurteil­hafte Behand­lung von Per­so­n­en oder Grup­pen auf­grund bes­timmter Merk­male wie Geschlecht, Alter, Rasse, Reli­gion, Behin­derung, sex­ueller Ori­en­tierung oder nationaler Herkunft.
Im Arbeit­skon­text ist Diskri­m­inierung geset­zlich ver­boten. Das All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) in Deutsch­land ver­bi­etet Diskri­m­inierung in ver­schiede­nen Bere­ichen des Arbeit­slebens, ein­schließlich Ein­stel­lung, Beförderung, Ent­loh­nung, Weit­er­bil­dung und Kündigung.
Arbeit­ge­ber sind verpflichtet, Maß­nah­men zu ergreifen, um Diskri­m­inierung am Arbeit­splatz zu ver­hin­dern und zu bekämpfen. Dies kann die Entwick­lung und Durch­set­zung von Richtlin­ien zur Gle­ich­be­hand­lung, die Durch­führung von Schu­lun­gen zur Sen­si­bil­isierung für Diskri­m­inierung und die Ein­rich­tung von Beschw­erde­v­er­fahren für Mitar­beit­er, die Diskri­m­inierung erleben, umfassen.
Diskri­m­inierung am Arbeit­splatz kann schw­er­wiegende Auswirkun­gen haben, ein­schließlich neg­a­tiv­er Auswirkun­gen auf die Arbeit­szufrieden­heit, die Pro­duk­tiv­ität und das Wohlbefind­en der Mitar­beit­er sowie poten­zieller rechtlich­er Kon­se­quen­zen für den Arbeitgeber.
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  • Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung erfolglos

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    Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung erfolglos

    Das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat in einem Beschluss vom 2. Novem­ber 2020 (Akten­ze­ichen: 1 BVR 2727/19) eine Ver­fas­sungs­beschw­erde gegen arbeits­gerichtliche Entschei­dun­gen zu ein­er Kündi­gung wegen ein­er groben, men­schen­ver­ach­t­en­den Äußerung nicht zur Entschei­dung angenom­men. Der Beschw­erde­führer hat­te in ein­er kon­tro­vers ver­laufend­en Betrieb­sratssitzung einen dunkel­häuti­gen Kol­le­gen mit den Worten “Ugah, Ugah” betitelt. Die daraufhin aus­ge­sproch­ene Kündi­gung erachteten die Arbeits­gerichte…