Diskriminierungsentschädigung

Die Dis­kri­mi­nie­rungs­ent­schä­di­gung ist eine finan­zi­el­le Ent­schä­di­gung, die einer Per­son zuge­spro­chen wird, die auf­grund bestimm­ter geschütz­ter Merk­ma­le wie Geschlecht, Alter, Ras­se, Reli­gi­on, Behin­de­rung oder sexu­el­ler Ori­en­tie­rung dis­kri­mi­niert wur­de. In Deutsch­land ist das Recht auf eine sol­che Ent­schä­di­gung im All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) ver­an­kert.
Die Höhe der Ent­schä­di­gung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, ein­schließ­lich der Schwe­re der Dis­kri­mi­nie­rung, der Aus­wir­kun­gen auf die betrof­fe­ne Per­son und der finan­zi­el­len Situa­ti­on des dis­kri­mi­nie­ren­den Arbeit­ge­bers. Die Ent­schä­di­gung soll nicht nur den erlit­te­nen Scha­den aus­glei­chen, son­dern auch eine abschre­cken­de Wir­kung haben und dazu bei­tra­gen, Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz zu ver­hin­dern.
Es ist wich­tig zu beach­ten, dass Arbeit­neh­mer, die eine Dis­kri­mi­nie­rung erlebt haben, bestimm­te Fris­ten ein­hal­ten müs­sen, um eine Ent­schä­di­gung zu bean­tra­gen. Dar­über hin­aus kann der Nach­weis einer Dis­kri­mi­nie­rung oft eine Her­aus­for­de­rung sein, und es kann hilf­reich sein, recht­li­chen Rat ein­zu­ho­len.
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    BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

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