Diskriminierungsentschädigung

Die Diskri­m­inierungsentschädi­gung ist eine finanzielle Entschädi­gung, die ein­er Per­son zuge­sprochen wird, die auf­grund bes­timmter geschützter Merk­male wie Geschlecht, Alter, Rasse, Reli­gion, Behin­derung oder sex­ueller Ori­en­tierung diskri­m­iniert wurde. In Deutsch­land ist das Recht auf eine solche Entschädi­gung im All­ge­meinen Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) verankert.
Die Höhe der Entschädi­gung hängt von ver­schiede­nen Fak­toren ab, ein­schließlich der Schwere der Diskri­m­inierung, der Auswirkun­gen auf die betrof­fene Per­son und der finanziellen Sit­u­a­tion des diskri­m­inieren­den Arbeit­ge­bers. Die Entschädi­gung soll nicht nur den erlit­te­nen Schaden aus­gle­ichen, son­dern auch eine abschreck­ende Wirkung haben und dazu beitra­gen, Diskri­m­inierung am Arbeit­splatz zu verhindern.
Es ist wichtig zu beacht­en, dass Arbeit­nehmer, die eine Diskri­m­inierung erlebt haben, bes­timmte Fris­ten ein­hal­ten müssen, um eine Entschädi­gung zu beantra­gen. Darüber hin­aus kann der Nach­weis ein­er Diskri­m­inierung oft eine Her­aus­forderung sein, und es kann hil­fre­ich sein, rechtlichen Rat einzuholen.
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