Dokumentation

Die Doku­men­ta­ti­on bezieht sich auf den Pro­zess der sys­te­ma­ti­schen Erfas­sung, Orga­ni­sa­ti­on, Spei­che­rung und Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen. In der Arbeits­welt ist die Doku­men­ta­ti­on ein wesent­li­cher Bestand­teil vie­ler Pro­zes­se und kann eine Viel­zahl von For­men anneh­men, ein­schließ­lich schrift­li­cher Berich­te, Hand­bü­cher, Dia­gram­me, Vide­os und elek­tro­ni­sche Daten­sät­ze.
Die Doku­men­ta­ti­on kann meh­re­re Zwe­cke erfül­len. Sie kann dazu die­nen, Wis­sen und Infor­ma­tio­nen inner­halb einer Orga­ni­sa­ti­on zu bewah­ren und zu tei­len, die Ein­hal­tung von Vor­schrif­ten und Stan­dards nach­zu­wei­sen, die Qua­li­tät und Effi­zi­enz von Arbeits­pro­zes­sen zu ver­bes­sern und als Grund­la­ge für Schu­lun­gen und Wei­ter­bil­dun­gen zu die­nen.
In bestimm­ten Berei­chen, wie zum Bei­spiel im Gesund­heits­we­sen, im Inge­nieur­we­sen oder im Recht, ist die Doku­men­ta­ti­on beson­ders wich­tig und unter­liegt oft spe­zi­fi­schen gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen.
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  • ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

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    ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

    Das Gesetz zur Umset­zung der zwei­ten Aktio­närs­richt­li­nie (ARUG II), das am 1. Janu­ar 2020 in Kraft getre­ten ist, bringt eine Rei­he von Ver­än­de­run­gen für bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men mit sich. Ziel des Geset­zes ist es, die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Unter­neh­men und ihren Aktio­nä­ren zu ver­bes­sern und die Aus­übung von Aktio­närs­rech­ten zu erleich­tern. Dies soll letzt­lich zu einer Ver­bes­se­rung…