Doppelrolle

Eine „Dop­pel­rol­le“ bezeich­net eine Situa­ti­on, in der eine Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on zwei ver­schie­de­ne Rol­len oder Funk­tio­nen inne­hat, die poten­zi­ell in Kon­flikt mit­ein­an­der ste­hen könn­ten. Im Arbeits­kon­text könn­te dies zum Bei­spiel bedeu­ten, dass ein Mit­ar­bei­ter sowohl eine ope­ra­ti­ve als auch eine über­wa­chen­de Funk­ti­on hat, oder dass ein Mana­ger gleich­zei­tig auch Aktio­när des Unter­neh­mens ist. Dop­pel­rol­len kön­nen zu Inter­es­sen­kon­flik­ten füh­ren und erfor­dern daher eine sorg­fäl­ti­ge Hand­ha­bung, um die Inte­gri­tät und Effek­ti­vi­tät der betei­lig­ten Per­so­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen zu gewähr­leis­ten. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

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    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

    In einem bemer­kens­wer­ten Urteil hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ent­schie­den, dass der Vor­sit­zen­de eines Betriebs­rats in der Regel nicht gleich­zei­tig als Daten­schutz­be­auf­trag­ter fun­gie­ren darf. Das Urteil wur­de am 6. Juni 2023 unter dem Akten­zei­chen 9 AZR 383/19 gefällt. Die Ent­schei­dung des Gerichts beruht auf der Erkennt­nis, dass die Rol­len eines Betriebs­rats­vor­sit­zen­den und eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten typi­scher­wei­se nicht…