Doppelrolle

Eine “Dop­pel­rolle” beze­ich­net eine Sit­u­a­tion, in der eine Per­son oder Organ­i­sa­tion zwei ver­schiedene Rollen oder Funk­tio­nen innehat, die poten­ziell in Kon­flikt miteinan­der ste­hen kön­nten. Im Arbeit­skon­text kön­nte dies zum Beispiel bedeuten, dass ein Mitar­beit­er sowohl eine oper­a­tive als auch eine überwachende Funk­tion hat, oder dass ein Man­ag­er gle­ichzeit­ig auch Aktionär des Unternehmens ist. Dop­pel­rollen kön­nen zu Inter­essenkon­flik­ten führen und erfordern daher eine sorgfältige Hand­habung, um die Integrität und Effek­tiv­ität der beteiligten Per­so­n­en oder Organ­i­sa­tio­nen zu gewährleis­ten. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

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    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

    In einem bemerkenswerten Urteil hat das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) entsch­ieden, dass der Vor­sitzende eines Betrieb­srats in der Regel nicht gle­ichzeit­ig als Daten­schutzbeauf­tragter fungieren darf. Das Urteil wurde am 6. Juni 2023 unter dem Akten­ze­ichen 9 AZR 383/19 gefällt. Die Entschei­dung des Gerichts beruht auf der Erken­nt­nis, dass die Rollen eines Betrieb­sratsvor­sitzen­den und eines Daten­schutzbeauf­tragten typ­is­cher­weise nicht…