Einsatzorte

„Ein­satz­or­te“ bezie­hen sich auf die Orte, an denen eine bestimm­te Tätig­keit oder ein bestimm­tes Pro­jekt durch­ge­führt wird. Dies kann sich auf eine Viel­zahl von Kon­tex­ten bezie­hen, von der Stand­ort­wahl für ein Unter­neh­men oder eine Orga­ni­sa­ti­on bis hin zu den Orten, an denen Mit­ar­bei­ter ihre Arbeit ver­rich­ten oder wo spe­zi­el­le Pro­jek­te oder Auf­ga­ben durch­ge­führt wer­den. In eini­gen Fäl­len kann der Ein­satz­ort auch den Ort bezeich­nen, an dem bestimm­te Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen genutzt oder bereit­ge­stellt wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktu­el­le Ände­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich stän­dig wan­deln­den Arbeits­welt ist es uner­läss­lich, sich stets auf dem neu­es­ten Stand der aktu­el­len Geset­ze und Recht­spre­chun­gen zu hal­ten. Ver­än­de­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht kön­nen weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men, Arbeit­neh­mer und Betriebs­rä­te haben. Ob es um Fra­gen der…