Einstellung

„Ein­stel­lung“ bezeich­net den Pro­zess, bei dem ein Unter­neh­men eine Per­son für eine bestimm­te Posi­ti­on aus­wählt und ein­stellt. Die­ser Pro­zess kann ver­schie­de­ne Schrit­te umfas­sen, dar­un­ter die Aus­schrei­bung der Stel­le, die Sich­tung von Bewer­bun­gen, die Durch­füh­rung von Inter­views und die Aus­wahl des geeig­nets­ten Kan­di­da­ten.
Im Arbeits­recht ist die Ein­stel­lung der Moment, in dem ein Arbeits­ver­trag zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer geschlos­sen wird. Die­ser Ver­trag legt die Bedin­gun­gen der Beschäf­ti­gung fest, ein­schließ­lich der Rol­le und Ver­ant­wort­lich­kei­ten des Arbeit­neh­mers, der Ver­gü­tung, der Arbeits­zei­ten und ande­rer rele­van­ter Bedin­gun­gen.
Die Ein­stel­lung ist ein kri­ti­scher Pro­zess für Unter­neh­men, da die Qua­li­tät der ein­ge­stell­ten Mit­ar­bei­ter einen erheb­li­chen Ein­fluss auf die Leis­tung und den Erfolg des Unter­neh­mens haben kann. Gleich­zei­tig sind Arbeit­ge­ber gesetz­lich ver­pflich­tet, bei der Ein­stel­lung Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­mei­den und Chan­cen­gleich­heit zu gewähr­leis­ten.
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  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Zuweisung von Führungsaufgaben

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    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Zuweisung von Führungsaufgaben

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat in einer Ent­schei­dung vom 12. Juni 2019 (Az: 1 ABR 51/18) wich­ti­ge Klar­stel­lun­gen zum Mit­be­stim­mungs­recht des Betriebs­rats bei der Zuwei­sung von Füh­rungs­auf­ga­ben in Unter­neh­men mit Matrix­struk­tu­ren vor­ge­nom­men. In dem kon­kre­ten Fall ging es um die Fra­ge, ob die Zuwei­sung einer Füh­rungs­auf­ga­be als eine zustim­mungs­pflich­ti­ge Ein­stel­lung ange­se­hen wer­den kann, bei der der…