Einstellung

“Ein­stel­lung” beze­ich­net den Prozess, bei dem ein Unternehmen eine Per­son für eine bes­timmte Posi­tion auswählt und ein­stellt. Dieser Prozess kann ver­schiedene Schritte umfassen, darunter die Auss­chrei­bung der Stelle, die Sich­tung von Bewer­bun­gen, die Durch­führung von Inter­views und die Auswahl des geeignet­sten Kandidaten.
Im Arbeit­srecht ist die Ein­stel­lung der Moment, in dem ein Arbeitsver­trag zwis­chen Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer geschlossen wird. Dieser Ver­trag legt die Bedin­gun­gen der Beschäf­ti­gung fest, ein­schließlich der Rolle und Ver­ant­wortlichkeit­en des Arbeit­nehmers, der Vergü­tung, der Arbeit­szeit­en und ander­er rel­e­van­ter Bedingungen.
Die Ein­stel­lung ist ein kri­tis­ch­er Prozess für Unternehmen, da die Qual­ität der eingestell­ten Mitar­beit­er einen erhe­blichen Ein­fluss auf die Leis­tung und den Erfolg des Unternehmens haben kann. Gle­ichzeit­ig sind Arbeit­ge­ber geset­zlich verpflichtet, bei der Ein­stel­lung Diskri­m­inierung zu ver­mei­den und Chan­cen­gle­ich­heit zu gewährleisten.
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  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Zuweisung von Führungsaufgaben

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    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Zuweisung von Führungsaufgaben

    Das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) hat in ein­er Entschei­dung vom 12. Juni 2019 (Az: 1 ABR 51/18) wichtige Klarstel­lun­gen zum Mitbes­tim­mungsrecht des Betrieb­srats bei der Zuweisung von Führungsauf­gaben in Unternehmen mit Matrixstruk­turen vorgenommen. In dem konkreten Fall ging es um die Frage, ob die Zuweisung ein­er Führungsauf­gabe als eine zus­tim­mungspflichtige Ein­stel­lung ange­se­hen wer­den kann, bei der der…