Einweg-Verbandsmaterial

Ein­weg-Ver­bands­ma­te­ri­al bezeich­net medi­zi­ni­sche Pro­duk­te, die zur Wund­ver­sor­gung ver­wen­det und nach ein­ma­li­ger Anwen­dung ent­sorgt wer­den. Sie sind in unge­öff­ne­ten Ver­pa­ckun­gen erhält­lich, um die Ste­ri­li­tät zu gewähr­leis­ten. Das Sor­ti­ment an Ein­weg-Ver­bands­ma­te­ria­li­en ist viel­fäl­tig und umfasst unter ande­rem Wund­schnell­ver­bän­de, Vlies­tü­cher, Kom­pres­sen oder Fixier­bin­den. Ein­weg-Ver­bands­ma­te­ria­li­en sind für eine hygie­ni­sche, zuver­läs­si­ge und sofor­ti­ge Wund­ver­sor­gung uner­läss­lich.


  • Die CSRD-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitswesen

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    Die CSRD-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitswesen

    Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) der Euro­päi­schen Uni­on, die seit Janu­ar 2023 die bis­he­ri­ge CSR-Richt­li­nie ablöst, hat das Poten­zi­al, die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men grund­le­gend zu ver­än­dern. Mit der CSRD wer­den die Anfor­de­run­gen an die nicht­fi­nan­zi­el­le Bericht­erstat­tung von Unter­neh­men erheb­lich erwei­tert und ver­schärft. Dies hat auch Aus­wir­kun­gen auf das Gesund­heits­we­sen, ins­be­son­de­re auf Kran­ken­häu­ser und Kli­nik­grup­pen.…