Elektronische Zeiterfassung

Die “Elek­tro­n­is­che Zeit­er­fas­sung” ist ein Sys­tem, das die Arbeit­szeit­en von Mitar­beit­ern dig­i­tal erfasst und ver­wal­tet. Diese Sys­teme kön­nen eine Vielzahl von Funk­tio­nen bieten, darunter die Erfas­sung von Anfangs- und Endzeit­en, Pausen, Über­stun­den und Urlaub­szeit­en. Sie kön­nen auch zur Ver­fol­gung von Pro­jek­tzeit­en und zur Berech­nung von Gehäl­tern und Löh­nen ver­wen­det wer­den. Elek­tro­n­is­che Zeit­er­fas­sungssys­teme kön­nen dazu beitra­gen, die Genauigkeit der Zeit­er­fas­sung zu verbessern, den Ver­wal­tungsaufwand zu reduzieren und die Ein­hal­tung von Arbeit­szeit­ge­set­zen und ‑vorschriften zu gewährleis­ten. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


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    Bundesarbeitsgericht: Betriebsrat kann Einführung elektronischer Zeiterfassung nicht erzwingen

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in ein­er Entschei­dung vom 13. Sep­tem­ber 2022 (Akten­ze­ichen: 1 ABR 22/21) fest­gestellt, dass der Betrieb­srat die Ein­führung eines Sys­tems der elek­tro­n­is­chen Arbeit­szeit­er­fas­sung im Betrieb nicht mith­il­fe der Eini­gungsstelle erzwin­gen kann. Dies ist nur möglich, wenn und soweit die betriebliche Angele­gen­heit nicht schon geset­zlich geregelt ist. In dem konkreten Fall ging es um…