elektronisches Zeiterfassungssystem

Elek­tro­n­is­che Zeit­er­fas­sungssys­teme sind dig­i­tale Lösun­gen zur Erfas­sung, Ver­wal­tung und Analyse der Arbeit­szeit­en von Mitar­beit­ern. Sie erset­zen tra­di­tionelle Meth­o­d­en wie Stem­peluhren oder manuelle Zeit­ta­bellen und bieten eine präzise und effiziente Möglichkeit, die Arbeit­szeit­en zu ver­fol­gen. Diese Sys­teme kön­nen ver­schiedene For­men annehmen, von speziellen Zeit­er­fas­sungs­geräten über Soft­warelö­sun­gen bis hin zu mobilen Apps. Sie kön­nen Funk­tio­nen wie automa­tis­che Pausen­berech­nung, Über­stun­den­man­age­ment, Urlaub­sver­wal­tung und Berichter­stel­lung bieten. Elek­tro­n­is­che Zeit­er­fas­sungssys­teme tra­gen zur Ein­hal­tung von Arbeit­szeit­ge­set­zen bei und kön­nen wertvolle Dat­en für die Per­son­alpla­nung und ‑ver­wal­tung liefern.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­de­sar­beits­gerichts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 entsch­ieden, dass Arbeit­ge­ber verpflichtet sind, ein Sys­tem einzuführen, mit dem die gesamte Arbeit­szeit ihrer Arbeit­nehmer erfasst wer­den kann. Damit fol­gt das BAG einem Urteil des Europäis­chen Gericht­shofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Ausle­gung der Arbeit­szeitrichtlin­ie klärte. Die Arbeit­szeitrichtlin­ie ist eine europäis­che Vorschrift, die unter anderem…