elektronisches Zeiterfassungssystem

Elek­tro­ni­sche Zeit­er­fas­sungs­sys­te­me sind digi­ta­le Lösun­gen zur Erfas­sung, Ver­wal­tung und Ana­ly­se der Arbeits­zei­ten von Mit­ar­bei­tern. Sie erset­zen tra­di­tio­nel­le Metho­den wie Stem­pel­uh­ren oder manu­el­le Zeit­ta­bel­len und bie­ten eine prä­zi­se und effi­zi­en­te Mög­lich­keit, die Arbeits­zei­ten zu ver­fol­gen. Die­se Sys­te­me kön­nen ver­schie­de­ne For­men anneh­men, von spe­zi­el­len Zeit­er­fas­sungs­ge­rä­ten über Soft­ware­lö­sun­gen bis hin zu mobi­len Apps. Sie kön­nen Funk­tio­nen wie auto­ma­ti­sche Pau­sen­be­rech­nung, Über­stun­den­ma­nage­ment, Urlaubs­ver­wal­tung und Bericht­erstel­lung bie­ten. Elek­tro­ni­sche Zeit­er­fas­sungs­sys­te­me tra­gen zur Ein­hal­tung von Arbeits­zeit­ge­set­zen bei und kön­nen wert­vol­le Daten für die Per­so­nal­pla­nung und ‑ver­wal­tung lie­fern.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 ent­schie­den, dass Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sind, ein Sys­tem ein­zu­füh­ren, mit dem die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Arbeit­neh­mer erfasst wer­den kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Aus­le­gung der Arbeits­zeit­richt­li­nie klär­te. Die Arbeits­zeit­richt­li­nie ist eine euro­päi­sche Vor­schrift, die unter ande­rem…