Entgeltgleichheit

Ent­gelt­gle­ich­heit, auch bekan­nt als “gle­ich­er Lohn für gle­iche oder gle­ich­w­er­tige Arbeit”, ist ein grundle­gen­des Prinzip des Arbeit­srechts, das besagt, dass Arbeit­nehmer unab­hängig von ihrem Geschlecht, ihrer Rasse, ihrer Reli­gion oder anderen geschützten Merk­malen das gle­iche Ent­gelt für die gle­iche oder gle­ich­w­er­tige Arbeit erhal­ten sollten.
In Deutsch­land ist das Prinzip der Ent­gelt­gle­ich­heit im All­ge­meinen Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) und im Ent­gelt­trans­paren­zge­setz ver­ankert. Trotz dieser geset­zlichen Regelun­gen gibt es jedoch immer noch eine geschlechtsspez­i­fis­che Lohn­lücke, auch bekan­nt als Gen­der Pay Gap, die darauf hin­weist, dass Frauen im Durch­schnitt weniger ver­di­enen als Männer.
Um die Ent­gelt­gle­ich­heit zu fördern, kön­nen Unternehmen ver­schiedene Maß­nah­men ergreifen, darunter die Durch­führung von Ent­gelt­analy­sen, die Ein­führung von trans­par­enten und objek­tiv­en Ent­gelt­sys­te­men und die Förderung von Gle­ich­stel­lung und Diver­sität am Arbeitsplatz.


  • BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

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    BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

    Das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) hat in einem Urteil vom 16. Feb­ru­ar 2023 (8 AZR 450/21) entsch­ieden, dass Frauen Anspruch auf das Ent­gelt haben, das der Arbeit­ge­ber männlichen Kol­le­gen für gle­iche oder gle­ich­w­er­tige Arbeit zahlt. Dieses Urteil stützt sich auf das Ent­gelt­trans­paren­zge­setz (Ent­g­TranspG) und das All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG), sowie auf Artikel 157 Absatz 1 des Ver­trags über…