Entgeltgleichheit

Ent­gelt­gleich­heit, auch bekannt als „glei­cher Lohn für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit“, ist ein grund­le­gen­des Prin­zip des Arbeits­rechts, das besagt, dass Arbeit­neh­mer unab­hän­gig von ihrem Geschlecht, ihrer Ras­se, ihrer Reli­gi­on oder ande­ren geschütz­ten Merk­ma­len das glei­che Ent­gelt für die glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit erhal­ten soll­ten.
In Deutsch­land ist das Prin­zip der Ent­gelt­gleich­heit im All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) und im Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz ver­an­kert. Trotz die­ser gesetz­li­chen Rege­lun­gen gibt es jedoch immer noch eine geschlechts­spe­zi­fi­sche Lohn­lü­cke, auch bekannt als Gen­der Pay Gap, die dar­auf hin­weist, dass Frau­en im Durch­schnitt weni­ger ver­die­nen als Män­ner.
Um die Ent­gelt­gleich­heit zu för­dern, kön­nen Unter­neh­men ver­schie­de­ne Maß­nah­men ergrei­fen, dar­un­ter die Durch­füh­rung von Ent­gelt­ana­ly­sen, die Ein­füh­rung von trans­pa­ren­ten und objek­ti­ven Ent­gelt­sys­te­men und die För­de­rung von Gleich­stel­lung und Diver­si­tät am Arbeits­platz.


  • BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

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    BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat in einem Urteil vom 16. Febru­ar 2023 (8 AZR 450/21) ent­schie­den, dass Frau­en Anspruch auf das Ent­gelt haben, das der Arbeit­ge­ber männ­li­chen Kol­le­gen für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit zahlt. Die­ses Urteil stützt sich auf das Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz (Entg­Tran­spG) und das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG), sowie auf Arti­kel 157 Absatz 1 des Ver­trags über…