Entgelttransparenz

Ent­gelt­trans­pa­renz bezieht sich auf die Offen­heit und Zugäng­lich­keit von Infor­ma­tio­nen über die Ver­gü­tungs­struk­tu­ren inner­halb eines Unter­neh­mens oder einer Bran­che. Das Ziel der Ent­gelt­trans­pa­renz ist es, Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­hin­dern und sicher­zu­stel­len, dass alle Mit­ar­bei­ter für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit gleich bezahlt wer­den.
In Deutsch­land wur­de das Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz im Jahr 2017 ein­ge­führt, um die Lohn­lü­cke zwi­schen Män­nern und Frau­en zu schlie­ßen. Das Gesetz ermög­licht es Mit­ar­bei­tern in Unter­neh­men mit mehr als 200 Beschäf­tig­ten, Aus­kunft über das Gehalt von Kol­le­gen des ande­ren Geschlechts in ver­gleich­ba­ren Posi­tio­nen zu ver­lan­gen. Zudem sind Unter­neh­men mit mehr als 500 Mit­ar­bei­tern dazu ver­pflich­tet, regel­mä­ßi­ge Prü­fun­gen der Ent­gelt­struk­tu­ren durch­zu­füh­ren, um mög­li­che Ungleich­hei­ten zu iden­ti­fi­zie­ren und zu behe­ben.
Die Ent­gelt­trans­pa­renz kann dazu bei­tra­gen, das Bewusst­sein für Lohn­un­ter­schie­de zu schär­fen, Dis­kri­mi­nie­rung zu bekämp­fen und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen zu för­dern. Sie kann jedoch auch Her­aus­for­de­run­gen mit sich brin­gen, wie zum Bei­spiel den Schutz der Pri­vat­sphä­re der Mit­ar­bei­ter und die Not­wen­dig­keit, die Kom­ple­xi­tät von Ver­gü­tungs­sys­te­men zu berück­sich­ti­gen.


  • BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

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    BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat in einem Urteil vom 16. Febru­ar 2023 (8 AZR 450/21) ent­schie­den, dass Frau­en Anspruch auf das Ent­gelt haben, das der Arbeit­ge­ber männ­li­chen Kol­le­gen für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit zahlt. Die­ses Urteil stützt sich auf das Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz (Entg­Tran­spG) und das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG), sowie auf Arti­kel 157 Absatz 1 des Ver­trags über…