Entgelttransparenz

Ent­gelt­trans­parenz bezieht sich auf die Offen­heit und Zugänglichkeit von Infor­ma­tio­nen über die Vergü­tungsstruk­turen inner­halb eines Unternehmens oder ein­er Branche. Das Ziel der Ent­gelt­trans­parenz ist es, Diskri­m­inierung zu ver­hin­dern und sicherzustellen, dass alle Mitar­beit­er für gle­iche oder gle­ich­w­er­tige Arbeit gle­ich bezahlt werden.
In Deutsch­land wurde das Ent­gelt­trans­paren­zge­setz im Jahr 2017 einge­führt, um die Lohn­lücke zwis­chen Män­nern und Frauen zu schließen. Das Gesetz ermöglicht es Mitar­beit­ern in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten, Auskun­ft über das Gehalt von Kol­le­gen des anderen Geschlechts in ver­gle­ich­baren Posi­tio­nen zu ver­lan­gen. Zudem sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitar­beit­ern dazu verpflichtet, regelmäßige Prü­fun­gen der Ent­gelt­struk­turen durchzuführen, um mögliche Ungle­ich­heit­en zu iden­ti­fizieren und zu beheben.
Die Ent­gelt­trans­parenz kann dazu beitra­gen, das Bewusst­sein für Loh­nun­ter­schiede zu schär­fen, Diskri­m­inierung zu bekämpfen und faire Arbeits­be­din­gun­gen zu fördern. Sie kann jedoch auch Her­aus­forderun­gen mit sich brin­gen, wie zum Beispiel den Schutz der Pri­vat­sphäre der Mitar­beit­er und die Notwendigkeit, die Kom­plex­ität von Vergü­tungssys­te­men zu berücksichtigen.


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    BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

    Das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) hat in einem Urteil vom 16. Feb­ru­ar 2023 (8 AZR 450/21) entsch­ieden, dass Frauen Anspruch auf das Ent­gelt haben, das der Arbeit­ge­ber männlichen Kol­le­gen für gle­iche oder gle­ich­w­er­tige Arbeit zahlt. Dieses Urteil stützt sich auf das Ent­gelt­trans­paren­zge­setz (Ent­g­TranspG) und das All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG), sowie auf Artikel 157 Absatz 1 des Ver­trags über…