EntgTranspG

Das Ent­gelt­trans­paren­zge­setz (Ent­g­TranspG) ist ein deutsches Bun­des­ge­setz, das am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es zielt darauf ab, die Ent­gel­tun­gle­ich­heit zwis­chen Frauen und Män­nern bei gle­ich­w­er­tiger Arbeit zu beseitigen.
Das Gesetz gibt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern das Recht, Auskun­ft über die Kri­te­rien und Ver­fahren der Ent­geltfind­ung sowie über das durch­schnit­tliche monatliche Brut­toent­gelt und zwei weit­ere Ent­geltbe­standteile von Kol­legin­nen und Kol­le­gen des anderen Geschlechts in ver­gle­ich­bar­er Posi­tion zu erhalten.
Darüber hin­aus sind Arbeit­ge­ber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten dazu aufge­fordert, regelmäßig ihre Ent­gelt­struk­turen auf die Ein­hal­tung der Ent­gelt­gle­ich­heit zu überprüfen.
Das Ent­gelt­trans­paren­zge­setz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Ent­gelt­gle­ich­heit und zur Bekämp­fung von Diskri­m­inierung am Arbeit­splatz. Es trägt dazu bei, die Trans­parenz von Ent­gelt­struk­turen zu erhöhen und das Bewusst­sein für Ent­gel­tun­gle­ich­heit­en zu schärfen.


  • BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

    /

    BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

    Das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) hat in einem Urteil vom 16. Feb­ru­ar 2023 (8 AZR 450/21) entsch­ieden, dass Frauen Anspruch auf das Ent­gelt haben, das der Arbeit­ge­ber männlichen Kol­le­gen für gle­iche oder gle­ich­w­er­tige Arbeit zahlt. Dieses Urteil stützt sich auf das Ent­gelt­trans­paren­zge­setz (Ent­g­TranspG) und das All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG), sowie auf Artikel 157 Absatz 1 des Ver­trags über…