Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es zielt darauf ab, die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleichwertiger Arbeit zu beseitigen.
Das Gesetz gibt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Recht, Auskunft über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung sowie über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt und zwei weitere Entgeltbestandteile von Kolleginnen und Kollegen des anderen Geschlechts in vergleichbarer Position zu erhalten.
Darüber hinaus sind Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten dazu aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
Das Entgelttransparenzgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Entgeltgleichheit und zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Es trägt dazu bei, die Transparenz von Entgeltstrukturen zu erhöhen und das Bewusstsein für Entgeltungleichheiten zu schärfen.