ePA

Die Abkür­zung ePA steht für „elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te“. Sie ist ein digi­ta­les Doku­ment, das medi­zi­ni­sche Infor­ma­tio­nen über einen Pati­en­ten ent­hält. Die­se Infor­ma­tio­nen kön­nen von ver­schie­de­nen medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen, wie Kran­ken­häu­sern, Arzt­pra­xen und Apo­the­ken, ein­ge­se­hen und aktua­li­siert wer­den.
Die ePA ermög­licht es medi­zi­ni­schen Fach­leu­ten, auf wich­ti­ge Pati­en­ten­in­for­ma­tio­nen zuzu­grei­fen, wie z.B. Vor­er­kran­kun­gen, Medi­ka­tio­nen, All­er­gien, Imp­fun­gen, Labor­er­geb­nis­se und Rönt­gen­bil­der. Sie kann auch Infor­ma­tio­nen über frü­he­re Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te und Ope­ra­tio­nen ent­hal­ten.
Die Ein­füh­rung der ePA in Deutsch­land ist Teil der Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie im Gesund­heits­we­sen. Sie soll die Kom­mu­ni­ka­ti­on und Koor­di­na­ti­on zwi­schen ver­schie­de­nen medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen ver­bes­sern, die Pati­en­ten­si­cher­heit erhö­hen und die Qua­li­tät der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung ver­bes­sern.


  • Die elektronische Patientenakte in Deutschland: Ein Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens

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    Die elektronische Patientenakte in Deutschland: Ein Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Die Digi­ta­li­sie­rung hat das Poten­zi­al, das Gesund­heits­we­sen grund­le­gend zu ver­än­dern und zu ver­bes­sern. Ein zen­tra­ler Bestand­teil die­ser Ver­än­de­rung in Deutsch­land ist die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te (ePA). Seit dem 1. Janu­ar 2021 haben alle gesetz­lich Ver­si­cher­ten in Deutsch­land das Recht, eine ePA von ihrer Kran­ken­kas­se zu erhal­ten. In die­ser Akte kön­nen medi­zi­ni­sche Befun­de und Infor­ma­tio­nen…