ePA

Die Abkürzung ePA ste­ht für “elek­tro­n­is­che Patien­te­nak­te”. Sie ist ein dig­i­tales Doku­ment, das medi­zinis­che Infor­ma­tio­nen über einen Patien­ten enthält. Diese Infor­ma­tio­nen kön­nen von ver­schiede­nen medi­zinis­chen Ein­rich­tun­gen, wie Kranken­häusern, Arzt­prax­en und Apotheken, einge­se­hen und aktu­al­isiert werden.
Die ePA ermöglicht es medi­zinis­chen Fach­leuten, auf wichtige Patien­ten­in­for­ma­tio­nen zuzu­greifen, wie z.B. Vor­erkrankun­gen, Medika­tio­nen, Allergien, Imp­fun­gen, Labor­ergeb­nisse und Rönt­gen­bilder. Sie kann auch Infor­ma­tio­nen über frühere Kranken­hausaufen­thalte und Oper­a­tio­nen enthalten.
Die Ein­führung der ePA in Deutsch­land ist Teil der Dig­i­tal­isierungsstrate­gie im Gesund­heitswe­sen. Sie soll die Kom­mu­nika­tion und Koor­di­na­tion zwis­chen ver­schiede­nen medi­zinis­chen Ein­rich­tun­gen verbessern, die Patien­ten­sicher­heit erhöhen und die Qual­ität der medi­zinis­chen Ver­sorgung verbessern.