ePA

Die Abkürzung ePA steht für „elektronische Patientenakte“. Sie ist ein digitales Dokument, das medizinische Informationen über einen Patienten enthält. Diese Informationen können von verschiedenen medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken, eingesehen und aktualisiert werden.
Die ePA ermöglicht es medizinischen Fachleuten, auf wichtige Patienteninformationen zuzugreifen, wie z.B. Vorerkrankungen, Medikationen, Allergien, Impfungen, Laborergebnisse und Röntgenbilder. Sie kann auch Informationen über frühere Krankenhausaufenthalte und Operationen enthalten.
Die Einführung der ePA in Deutschland ist Teil der Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Sie soll die Kommunikation und Koordination zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen verbessern, die Patientensicherheit erhöhen und die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern.