Equal Pay

„Equal Pay“ ist ein Begriff, der aus dem Eng­li­schen kommt und „glei­che Bezah­lung“ bedeu­tet. Im Kon­text des Arbeits­rechts bezieht sich Equal Pay auf das Prin­zip, dass Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit den glei­chen Lohn erhal­ten soll­ten, unab­hän­gig von ihrem Geschlecht, ihrer Ras­se, ihrer Reli­gi­on, ihrem Alter oder ande­ren geschütz­ten Merk­ma­len.
In Deutsch­land ist das Prin­zip des Equal Pay im All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) und im Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz ver­an­kert. Es besagt, dass Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber dazu ver­pflich­tet sind, Dis­kri­mi­nie­run­gen bei der Bezah­lung zu ver­mei­den.
Beson­ders rele­vant ist das Prin­zip des Equal Pay auch im Kon­text der Arbeit­neh­mer­über­las­sung. Nach dem Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz (AÜG) haben Leih­ar­beit­neh­me­rin­nen und Leih­ar­beit­neh­mer nach einer bestimm­ten Über­las­sungs­dau­er Anspruch auf das glei­che Arbeits­ent­gelt wie die Stamm­be­leg­schaft des ent­lei­hen­den Unter­neh­mens.


  • Equal Pay, Gender Pay Gap und Durchsetzung der Lohngleichheit

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    Equal Pay, Gender Pay Gap und Durchsetzung der Lohngleichheit

    Die Lohn­un­gleich­heit zwi­schen Män­nern und Frau­en, bekannt als Gen­der Pay Gap, besteht immer noch in Deutsch­land. Trotz­dem gibt es posi­ti­ve Ent­wick­lun­gen, die zur Bekämp­fung die­ser Ungleich­heit bei­tra­gen. Eine weg­wei­sen­de Ent­schei­dung des Bun­des­ar­beits­ge­richts hat kürz­lich den Equal-Pay-Grund­satz gestärkt und ver­deut­licht, dass von die­sem Grund­satz nicht abge­wi­chen wer­den darf, nur weil ein männ­li­cher Kol­le­ge ein höhe­res Gehalt…