Equal Pay

“Equal Pay” ist ein Begriff, der aus dem Englis­chen kommt und “gle­iche Bezahlung” bedeutet. Im Kon­text des Arbeit­srechts bezieht sich Equal Pay auf das Prinzip, dass Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer für gle­iche oder gle­ich­w­er­tige Arbeit den gle­ichen Lohn erhal­ten soll­ten, unab­hängig von ihrem Geschlecht, ihrer Rasse, ihrer Reli­gion, ihrem Alter oder anderen geschützten Merkmalen.
In Deutsch­land ist das Prinzip des Equal Pay im All­ge­meinen Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) und im Ent­gelt­trans­paren­zge­setz ver­ankert. Es besagt, dass Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber dazu verpflichtet sind, Diskri­m­inierun­gen bei der Bezahlung zu vermeiden.
Beson­ders rel­e­vant ist das Prinzip des Equal Pay auch im Kon­text der Arbeit­nehmerüber­las­sung. Nach dem Arbeit­nehmerüber­las­sungs­ge­setz (AÜG) haben Lei­har­beit­nehmerin­nen und Lei­har­beit­nehmer nach ein­er bes­timmten Über­las­sungs­dauer Anspruch auf das gle­iche Arbeit­sent­gelt wie die Stamm­belegschaft des entlei­hen­den Unternehmens.


  • Equal Pay, Gender Pay Gap und Durchsetzung der Lohngleichheit

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    Equal Pay, Gender Pay Gap und Durchsetzung der Lohngleichheit

    Die Loh­nun­gle­ich­heit zwis­chen Män­nern und Frauen, bekan­nt als Gen­der Pay Gap, beste­ht immer noch in Deutsch­land. Trotz­dem gibt es pos­i­tive Entwick­lun­gen, die zur Bekämp­fung dieser Ungle­ich­heit beitra­gen. Eine weg­weisende Entschei­dung des Bun­de­sar­beits­gerichts hat kür­zlich den Equal-Pay-Grund­satz gestärkt und verdeut­licht, dass von diesem Grund­satz nicht abgewichen wer­den darf, nur weil ein männlich­er Kol­lege ein höheres Gehalt…