“Equal Pay” ist ein Begriff, der aus dem Englischen kommt und “gleiche Bezahlung” bedeutet. Im Kontext des Arbeitsrechts bezieht sich Equal Pay auf das Prinzip, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für gleiche oder gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten sollten, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrem Alter oder anderen geschützten Merkmalen.
In Deutschland ist das Prinzip des Equal Pay im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im Entgelttransparenzgesetz verankert. Es besagt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Diskriminierungen bei der Bezahlung zu vermeiden.
Besonders relevant ist das Prinzip des Equal Pay auch im Kontext der Arbeitnehmerüberlassung. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) haben Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach einer bestimmten Überlassungsdauer Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens.