Evaluierung der Reform

Die Eva­lu­ie­rung, auch als Bewer­tung oder Eva­lua­ti­on bezeich­net, ist ein Pro­zess der sys­te­ma­ti­schen und objek­ti­ven Bewer­tung von Arbeits­pro­zes­sen, Pro­jek­ten oder Maß­nah­men, um deren Wirk­sam­keit, Effi­zi­enz und Ziel­er­rei­chung zu über­prü­fen. In der Arbeits­welt kann die Eva­lu­ie­rung dazu die­nen, den Erfolg von Ver­än­de­rungs­pro­zes­sen, Schu­lun­gen oder Arbeits­platz­ge­stal­tun­gen zu bewer­ten. Im deut­schen Arbeits­recht kön­nen Arbeit­ge­ber dazu ver­pflich­tet sein, bestimm­te Aspek­te ihrer Arbeits­be­din­gun­gen, wie bei­spiels­wei­se die Umset­zung von Arbeits­schutz­vor­schrif­ten oder die Wirk­sam­keit von Maß­nah­men zur För­de­rung der Chan­cen­gleich­heit, zu eva­lu­ie­ren und gege­be­nen­falls Ver­bes­se­run­gen vor­zu­neh­men, um den Anfor­de­run­gen des Arbeits­rechts gerecht zu wer­den.


  • Die Krankenhausreform in Deutschland: Was Arbeitnehmer und Betriebsräte wissen müssen

    /

    Die Krankenhausreform in Deutschland: Was Arbeitnehmer und Betriebsräte wissen müssen

    Die Gesund­heits­bran­che in Deutsch­land steht vor einer bedeu­ten­den Ver­än­de­rung: Die Kran­ken­haus­re­form. Die­se Reform, auf deren Eck­punk­te sich Bund und Län­der kürz­lich geei­nigt haben, hat das Poten­zi­al, die Art und Wei­se, wie Kran­ken­häu­ser und Gesund­heits­ein­rich­tun­gen betrie­ben und finan­ziert wer­den, grund­le­gend zu ver­än­dern. Aber was bedeu­tet das für die Men­schen, die in die­sen Ein­rich­tun­gen arbei­ten? In die­sem…