fairen Wettbewerb

“Fairen Wet­tbe­werb” beze­ich­net eine Wirtschaftssi­t­u­a­tion, in der alle Mark­t­teil­nehmer unter gle­ichen Bedin­gun­gen agieren und die gle­ichen Chan­cen haben, erfol­gre­ich zu sein. Dies bein­hal­tet den Zugang zu Infor­ma­tio­nen, die Möglichkeit, Pro­duk­te oder Dien­stleis­tun­gen zu ver­gle­ichen, und die Frei­heit, zwis­chen ver­schiede­nen Anbi­etern zu wählen. Fairen Wet­tbe­werb zu gewährleis­ten, ist eine der Haup­tauf­gaben von Wet­tbe­werb­s­be­hör­den und ‑geset­zen. Sie sollen sich­er­stellen, dass keine Unternehmen oder Grup­pen von Unternehmen ihre Mark­t­macht miss­brauchen, um Wet­tbe­wer­ber auszuschließen oder Ver­brauch­er zu benachteiligen.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­de­sar­beits­gerichts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 entsch­ieden, dass Arbeit­ge­ber verpflichtet sind, ein Sys­tem einzuführen, mit dem die gesamte Arbeit­szeit ihrer Arbeit­nehmer erfasst wer­den kann. Damit fol­gt das BAG einem Urteil des Europäis­chen Gericht­shofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Ausle­gung der Arbeit­szeitrichtlin­ie klärte. Die Arbeit­szeitrichtlin­ie ist eine europäis­che Vorschrift, die unter anderem…