fairen Wettbewerb

„Fai­ren Wett­be­werb“ bezeich­net eine Wirt­schafts­si­tua­ti­on, in der alle Markt­teil­neh­mer unter glei­chen Bedin­gun­gen agie­ren und die glei­chen Chan­cen haben, erfolg­reich zu sein. Dies beinhal­tet den Zugang zu Infor­ma­tio­nen, die Mög­lich­keit, Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen zu ver­glei­chen, und die Frei­heit, zwi­schen ver­schie­de­nen Anbie­tern zu wäh­len. Fai­ren Wett­be­werb zu gewähr­leis­ten, ist eine der Haupt­auf­ga­ben von Wett­be­werbs­be­hör­den und ‑geset­zen. Sie sol­len sicher­stel­len, dass kei­ne Unter­neh­men oder Grup­pen von Unter­neh­men ihre Markt­macht miss­brau­chen, um Wett­be­wer­ber aus­zu­schlie­ßen oder Ver­brau­cher zu benach­tei­li­gen.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 ent­schie­den, dass Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sind, ein Sys­tem ein­zu­füh­ren, mit dem die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Arbeit­neh­mer erfasst wer­den kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Aus­le­gung der Arbeits­zeit­richt­li­nie klär­te. Die Arbeits­zeit­richt­li­nie ist eine euro­päi­sche Vor­schrift, die unter ande­rem…