“Flexible Arbeitsformen” beziehen sich auf eine Vielzahl von Arbeitsmodellen, die sich von der traditionellen 9‑bis-5-Büroarbeit unterscheiden. Sie bieten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern mehr Flexibilität in Bezug auf wann, wo und wie Arbeit geleistet wird. Zu den flexiblen Arbeitsformen gehören:
Teilzeitarbeit: Arbeitnehmer arbeiten weniger als die normale Anzahl von Vollzeitarbeitsstunden.
Gleitzeit: Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen selbst zu gestalten.
Homeoffice oder mobiles Arbeiten: Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause oder einem anderen Ort außerhalb des Büros.
Job-Sharing: Zwei oder mehr Arbeitnehmer teilen sich eine Vollzeitstelle.
Schichtarbeit: Arbeit wird in verschiedenen Schichten durchgeführt, um eine kontinuierliche Produktion oder Dienstleistung zu gewährleisten.
Komprimierte Arbeitswoche: Arbeitnehmer arbeiten eine volle Wochenarbeitszeit in weniger Tagen.
Jahresarbeitszeitmodelle: Die Arbeitszeit wird über das Jahr flexibel verteilt.
Flexible Arbeitsformen können dazu beitragen, die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer zu verbessern, die Mitarbeiterzufriedenheit und ‑produktivität zu erhöhen und die Anpassungsfähigkeit des Unternehmens an Veränderungen zu stärken. Sie erfordern jedoch auch ein hohes Maß an Selbstmanagement und Kommunikation und können Herausforderungen in Bezug auf die Koordination von Arbeit, die Teamzusammenarbeit und den Arbeitsschutz mit sich bringen.
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Die Arbeitszeiterfassung ist ein zentraler Aspekt des Arbeitsrechts und hat direkte Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung in der EU erheblich verändert hat. In diesem Artikel werden wir das Urteil des…