flexible Arbeitsmodelle

„Fle­xi­ble Arbeits­mo­del­le“ bezie­hen sich auf eine Viel­zahl von Arbeits­mo­del­len, die sich von der tra­di­tio­nel­len 9‑bis-5-Büro­ar­beit unter­schei­den. Sie bie­ten sowohl Arbeit­ge­bern als auch Arbeit­neh­mern mehr Fle­xi­bi­li­tät in Bezug auf wann, wo und wie Arbeit geleis­tet wird. Zu den fle­xi­blen Arbeits­for­men gehö­ren:

Teil­zeit­ar­beit: Arbeit­neh­mer arbei­ten weni­ger als die nor­ma­le Anzahl von Voll­zeit­ar­beits­stun­den.
Gleit­zeit: Arbeit­neh­mer haben die Mög­lich­keit, ihre Arbeits­zeit inner­halb bestimm­ter Gren­zen selbst zu gestal­ten.
Home­of­fice oder mobi­les Arbei­ten: Arbeit­neh­mer arbei­ten von zu Hau­se oder einem ande­ren Ort außer­halb des Büros.
Job-Sha­ring: Zwei oder mehr Arbeit­neh­mer tei­len sich eine Voll­zeit­stel­le.
Schicht­ar­beit: Arbeit wird in ver­schie­de­nen Schich­ten durch­ge­führt, um eine kon­ti­nu­ier­li­che Pro­duk­ti­on oder Dienst­leis­tung zu gewähr­leis­ten.
Kom­pri­mier­te Arbeits­wo­che: Arbeit­neh­mer arbei­ten eine vol­le Wochen­ar­beits­zeit in weni­ger Tagen.
Jah­res­ar­beits­zeit­mo­del­le: Die Arbeits­zeit wird über das Jahr fle­xi­bel ver­teilt.
Fle­xi­ble Arbeits­for­men kön­nen dazu bei­tra­gen, die Work-Life-Balan­ce der Arbeit­neh­mer zu ver­bes­sern, die Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit und ‑pro­duk­ti­vi­tät zu erhö­hen und die Anpas­sungs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens an Ver­än­de­run­gen zu stär­ken. Sie erfor­dern jedoch auch ein hohes Maß an Selbst­ma­nage­ment und Kom­mu­ni­ka­ti­on und kön­nen Her­aus­for­de­run­gen in Bezug auf die Koor­di­na­ti­on von Arbeit, die Team­zu­sam­men­ar­beit und den Arbeits­schutz mit sich brin­gen.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 ent­schie­den, dass Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sind, ein Sys­tem ein­zu­füh­ren, mit dem die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Arbeit­neh­mer erfasst wer­den kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Aus­le­gung der Arbeits­zeit­richt­li­nie klär­te. Die Arbeits­zeit­richt­li­nie ist eine euro­päi­sche Vor­schrift, die unter ande­rem…