“Flexible Arbeitsmodelle” beziehen sich auf eine Vielzahl von Arbeitsmodellen, die sich von der traditionellen 9‑bis-5-Büroarbeit unterscheiden. Sie bieten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern mehr Flexibilität in Bezug auf wann, wo und wie Arbeit geleistet wird. Zu den flexiblen Arbeitsformen gehören:
Teilzeitarbeit: Arbeitnehmer arbeiten weniger als die normale Anzahl von Vollzeitarbeitsstunden.
Gleitzeit: Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen selbst zu gestalten.
Homeoffice oder mobiles Arbeiten: Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause oder einem anderen Ort außerhalb des Büros.
Job-Sharing: Zwei oder mehr Arbeitnehmer teilen sich eine Vollzeitstelle.
Schichtarbeit: Arbeit wird in verschiedenen Schichten durchgeführt, um eine kontinuierliche Produktion oder Dienstleistung zu gewährleisten.
Komprimierte Arbeitswoche: Arbeitnehmer arbeiten eine volle Wochenarbeitszeit in weniger Tagen.
Jahresarbeitszeitmodelle: Die Arbeitszeit wird über das Jahr flexibel verteilt.
Flexible Arbeitsformen können dazu beitragen, die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer zu verbessern, die Mitarbeiterzufriedenheit und ‑produktivität zu erhöhen und die Anpassungsfähigkeit des Unternehmens an Veränderungen zu stärken. Sie erfordern jedoch auch ein hohes Maß an Selbstmanagement und Kommunikation und können Herausforderungen in Bezug auf die Koordination von Arbeit, die Teamzusammenarbeit und den Arbeitsschutz mit sich bringen.
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Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfasst werden kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie klärte. Die Arbeitszeitrichtlinie ist eine europäische Vorschrift, die unter anderem…