Formalisiert

„For­ma­li­siert“ bezieht sich auf den Pro­zess, bei dem bestimm­te Prak­ti­ken, Regeln oder Ver­fah­ren stan­dar­di­siert und offi­zi­ell gemacht wer­den. In der Arbeits­welt kann dies bedeu­ten, dass bestimm­te Arbeits­ab­läu­fe, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge oder Ver­hal­tens­re­geln schrift­lich fest­ge­hal­ten und für alle Mit­ar­bei­ter ver­bind­lich gemacht wer­den.
Die For­ma­li­sie­rung kann dazu bei­tra­gen, Klar­heit und Ein­heit­lich­keit in der Orga­ni­sa­ti­on zu schaf­fen, Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den und die Effi­zi­enz zu ver­bes­sern. Sie kann auch dazu die­nen, die Ein­hal­tung von gesetz­li­chen Vor­schrif­ten zu gewähr­leis­ten und die Rechen­schafts­pflicht zu stär­ken.
Aller­dings kann eine über­mä­ßi­ge For­ma­li­sie­rung auch Nach­tei­le haben, wie eine ein­ge­schränk­te Fle­xi­bi­li­tät und Krea­ti­vi­tät, erhöh­ter admi­nis­tra­ti­ver Auf­wand oder eine Ent­frem­dung der Mit­ar­bei­ter. Daher ist es wich­tig, ein aus­ge­wo­ge­nes Maß an For­ma­li­sie­rung zu fin­den, das den spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen und der Kul­tur des Unter­neh­mens ent­spricht.


  • Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktu­el­le Ände­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich stän­dig wan­deln­den Arbeits­welt ist es uner­läss­lich, sich stets auf dem neu­es­ten Stand der aktu­el­len Geset­ze und Recht­spre­chun­gen zu hal­ten. Ver­än­de­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht kön­nen weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men, Arbeit­neh­mer und Betriebs­rä­te haben. Ob es um Fra­gen der…