Der “Freistellungsanspruch” ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und bezieht sich auf das Recht eines Arbeitnehmers, von bestimmten Arbeitspflichten befreit zu werden, während er weiterhin seinen Lohn oder sein Gehalt erhält. Dies kann in verschiedenen Situationen relevant sein.
Ein häufiges Beispiel ist die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für Betriebsratstätigkeiten. Nach § 37 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer regulären Arbeit, wenn und soweit es für die Ausübung ihrer Tätigkeit als Betriebsratsmitglied erforderlich ist.
Ein weiteres Beispiel ist die Freistellung nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung bis zum Ende der Kündigungsfrist freistellen, während der Arbeitnehmer weiterhin seinen Lohn erhält.
Der Freistellungsanspruch kann auch in anderen Kontexten relevant sein, beispielsweise bei der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub oder bei bestimmten Formen des Mutterschutzes. Die genauen Bedingungen und Auswirkungen können je nach den spezifischen gesetzlichen Regelungen und den individuellen Arbeitsverträgen variieren.
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 23. Februar 2022 (Aktenzeichen: 10 AZR 99/21) festgestellt, dass der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld tritt, nicht erfüllt wird, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist. In dem konkreten Fall wählte der Kläger für das Jahr…