“Fremdpersonal” ist ein Begriff, der in Unternehmen verwendet wird, um Personen zu bezeichnen, die nicht direkt beim Unternehmen angestellt sind, aber dennoch Arbeitsleistungen für das Unternehmen erbringen. Dies kann beispielsweise Leiharbeiter, freie Mitarbeiter, Berater oder Dienstleister umfassen.
Die Nutzung von Fremdpersonal kann für Unternehmen verschiedene Vorteile haben, wie Flexibilität in Bezug auf Personalbedarf und ‑kosten, Zugang zu spezifischen Fähigkeiten oder Kenntnissen, die im Unternehmen nicht vorhanden sind, oder die Möglichkeit, sich auf Kernkompetenzen zu konzentrieren, während bestimmte Aufgaben ausgelagert werden.
Allerdings gibt es auch rechtliche und praktische Aspekte, die Unternehmen berücksichtigen müssen, wenn sie Fremdpersonal einsetzen. Dazu gehören unter anderem Fragen des Arbeitsrechts, der Sozialversicherung, des Datenschutzes und der Haftung. Zudem kann der Einsatz von Fremdpersonal Auswirkungen auf die Unternehmenskultur und die Bindung von Mitarbeitern haben.
In Deutschland regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) den Einsatz von Leiharbeitnehmern und stellt bestimmte Anforderungen, um Missbrauch zu verhindern und die Rechte der Leiharbeitnehmer zu schützen. Unternehmen, die regelmäßig Fremdpersonal einsetzen, sollten daher sicherstellen, dass sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) entschieden, dass der Betriebsrat ein Recht darauf hat, vom Arbeitgeber über Arbeitsunfälle informiert zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden. In dem konkreten Fall erbrachte die Arbeitgeberin Zustelldienste und auf…