Fremdpersonal

„Fremd­per­so­nal“ ist ein Begriff, der in Unter­neh­men ver­wen­det wird, um Per­so­nen zu bezeich­nen, die nicht direkt beim Unter­neh­men ange­stellt sind, aber den­noch Arbeits­leis­tun­gen für das Unter­neh­men erbrin­gen. Dies kann bei­spiels­wei­se Leih­ar­bei­ter, freie Mit­ar­bei­ter, Bera­ter oder Dienst­leis­ter umfas­sen.
Die Nut­zung von Fremd­per­so­nal kann für Unter­neh­men ver­schie­de­ne Vor­tei­le haben, wie Fle­xi­bi­li­tät in Bezug auf Per­so­nal­be­darf und ‑kos­ten, Zugang zu spe­zi­fi­schen Fähig­kei­ten oder Kennt­nis­sen, die im Unter­neh­men nicht vor­han­den sind, oder die Mög­lich­keit, sich auf Kern­kom­pe­ten­zen zu kon­zen­trie­ren, wäh­rend bestimm­te Auf­ga­ben aus­ge­la­gert wer­den.
Aller­dings gibt es auch recht­li­che und prak­ti­sche Aspek­te, die Unter­neh­men berück­sich­ti­gen müs­sen, wenn sie Fremd­per­so­nal ein­set­zen. Dazu gehö­ren unter ande­rem Fra­gen des Arbeits­rechts, der Sozi­al­ver­si­che­rung, des Daten­schut­zes und der Haf­tung. Zudem kann der Ein­satz von Fremd­per­so­nal Aus­wir­kun­gen auf die Unter­neh­mens­kul­tur und die Bin­dung von Mit­ar­bei­tern haben.
In Deutsch­land regelt das Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz (AÜG) den Ein­satz von Leih­ar­beit­neh­mern und stellt bestimm­te Anfor­de­run­gen, um Miss­brauch zu ver­hin­dern und die Rech­te der Leih­ar­beit­neh­mer zu schüt­zen. Unter­neh­men, die regel­mä­ßig Fremd­per­so­nal ein­set­zen, soll­ten daher sicher­stel­len, dass sie die rele­van­ten gesetz­li­chen Bestim­mun­gen ein­hal­ten.


  • Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

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    Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) ent­schie­den, dass der Betriebs­rat ein Recht dar­auf hat, vom Arbeit­ge­ber über Arbeits­un­fäl­le infor­miert zu wer­den, die Beschäf­tig­te eines ande­ren Unter­neh­mens im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der betrieb­li­chen Infra­struk­tur des Arbeit­ge­bers erlei­den. In dem kon­kre­ten Fall erbrach­te die Arbeit­ge­be­rin Zustell­diens­te und auf…