Der “Fremdpersonaleinsätze” bezeichnet in Unternehmen die Nutzung von Arbeitskräften, die nicht direkt beim Unternehmen angestellt sind. Dies können beispielsweise Leiharbeiter, freie Mitarbeiter, Berater oder Dienstleister sein.
Der Fremdpersonaleinsatz kann für Unternehmen verschiedene Vorteile bieten, wie Flexibilität in Bezug auf Personalbedarf und ‑kosten, Zugang zu spezifischen Fähigkeiten oder Kenntnissen, die im Unternehmen nicht vorhanden sind, oder die Möglichkeit, sich auf Kernkompetenzen zu konzentrieren, während bestimmte Aufgaben ausgelagert werden.
Gleichzeitig gibt es auch Herausforderungen und Risiken, die mit dem Fremdpersonaleinsatz verbunden sind. Dazu gehören unter anderem rechtliche Fragen, die Einhaltung von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Datenschutz und Haftungsfragen. Zudem kann der Einsatz von Fremdpersonal Auswirkungen auf die Unternehmenskultur und die Bindung von Mitarbeitern haben.
In Deutschland regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) den Einsatz von Leiharbeitnehmern und stellt bestimmte Anforderungen, um Missbrauch zu verhindern und die Rechte der Leiharbeitnehmer zu schützen. Unternehmen, die regelmäßig Fremdpersonal einsetzen, sollten daher sicherstellen, dass sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Beschluss vom 12. Oktober 2022 (4 TaBV 3/21) entschieden, dass der Betriebsrat ein Recht auf Information über den Einsatz von Fremdpersonal hat. Dieses Recht ergibt sich aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Der Betriebsrat muss in der Lage sein, eine mögliche unzulässige Arbeitnehmerüberlassung zu überprüfen. Im vorliegenden…