Fürsorgegespräche

“Für­sorgege­spräche” sind Gespräche, die in einem Arbeitsver­hält­nis zwis­chen Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer geführt wer­den, um das Wohlbefind­en und die Zufrieden­heit des Arbeit­nehmers am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten. Sie sind ein wichtiger Teil der Für­sorgepflicht des Arbeitgebers.
In einem Für­sorgege­spräch kann es um eine Vielzahl von The­men gehen, darunter die Arbeits­be­din­gun­gen, die Arbeits­be­las­tung, die Arbeit­szufrieden­heit, die beru­fliche Entwick­lung und Weit­er­bil­dung, gesund­heitliche Prob­leme oder per­sön­liche Angele­gen­heit­en, die sich auf die Arbeit auswirken könnten.
Für­sorgege­spräche sind in der Regel ver­traulich und sollen in ein­er offe­nen und unter­stützen­den Atmo­sphäre stat­tfind­en. Sie bieten eine Gele­gen­heit, Prob­leme oder Bedenken zu besprechen und Lösun­gen zu find­en, bevor sie zu ern­sthaften Prob­le­men wer­den. Sie kön­nen auch dazu beitra­gen, das Ver­hält­nis zwis­chen Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer zu stärken und ein pos­i­tives Arbeit­skli­ma zu fördern.
Es ist wichtig zu beacht­en, dass Für­sorgege­spräche nicht dazu dienen, Leis­tung­sprob­leme zu besprechen oder diszi­pli­nar­ische Maß­nah­men zu ergreifen. Sie soll­ten immer im besten Inter­esse des Arbeit­nehmers geführt wer­den und darauf abzie­len, dessen Wohlbefind­en und Zufrieden­heit am Arbeit­splatz zu verbessern.


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    Landesarbeitsgericht Nürnberg: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Fürsorgegesprächen

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