Fürsorgegespräche

„Für­sor­ge­ge­sprä­che“ sind Gesprä­che, die in einem Arbeits­ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer geführt wer­den, um das Wohl­be­fin­den und die Zufrie­den­heit des Arbeit­neh­mers am Arbeits­platz zu gewähr­leis­ten. Sie sind ein wich­ti­ger Teil der Für­sor­ge­pflicht des Arbeit­ge­bers.
In einem Für­sor­ge­ge­spräch kann es um eine Viel­zahl von The­men gehen, dar­un­ter die Arbeits­be­din­gun­gen, die Arbeits­be­las­tung, die Arbeits­zu­frie­den­heit, die beruf­li­che Ent­wick­lung und Wei­ter­bil­dung, gesund­heit­li­che Pro­ble­me oder per­sön­li­che Ange­le­gen­hei­ten, die sich auf die Arbeit aus­wir­ken könn­ten.
Für­sor­ge­ge­sprä­che sind in der Regel ver­trau­lich und sol­len in einer offe­nen und unter­stüt­zen­den Atmo­sphä­re statt­fin­den. Sie bie­ten eine Gele­gen­heit, Pro­ble­me oder Beden­ken zu bespre­chen und Lösun­gen zu fin­den, bevor sie zu ernst­haf­ten Pro­ble­men wer­den. Sie kön­nen auch dazu bei­tra­gen, das Ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zu stär­ken und ein posi­ti­ves Arbeits­kli­ma zu för­dern.
Es ist wich­tig zu beach­ten, dass Für­sor­ge­ge­sprä­che nicht dazu die­nen, Leis­tungs­pro­ble­me zu bespre­chen oder dis­zi­pli­na­ri­sche Maß­nah­men zu ergrei­fen. Sie soll­ten immer im bes­ten Inter­es­se des Arbeit­neh­mers geführt wer­den und dar­auf abzie­len, des­sen Wohl­be­fin­den und Zufrie­den­heit am Arbeits­platz zu ver­bes­sern.


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    Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    Aktu­el­le Ände­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht, Stand 18.06.2023 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht In der sich stän­dig wan­deln­den Arbeits­welt ist es uner­läss­lich, sich stets auf dem neu­es­ten Stand der aktu­el­len Geset­ze und Recht­spre­chun­gen zu hal­ten. Ver­än­de­run­gen im Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht kön­nen weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men, Arbeit­neh­mer und Betriebs­rä­te haben. Ob es um Fra­gen der…

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    Landesarbeitsgericht Nürnberg: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Fürsorgegesprächen

    Das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Nürn­berg hat in einem Beschluss vom 2. März 2021 (Akten­zei­chen: 7 TaBV 5/20) fest­ge­stellt, dass der Betriebs­rat kein Mit­be­stim­mungs­recht hat, wenn der Arbeit­ge­ber Für­sor­ge­ge­sprä­che mit ein­zel­nen Arbeit­neh­mern führt. Die­se Gesprä­che zie­len dar­auf ab, die Ursa­chen von Krank­hei­ten und die damit ver­bun­de­nen Arbeits­be­din­gun­gen zu klä­ren. Im kon­kre­ten Fall for­der­te der Betriebs­rat eines bun­des­weit…