“Fürsorgegespräche” sind Gespräche, die in einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geführt werden, um das Wohlbefinden und die Zufriedenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie sind ein wichtiger Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
In einem Fürsorgegespräch kann es um eine Vielzahl von Themen gehen, darunter die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsbelastung, die Arbeitszufriedenheit, die berufliche Entwicklung und Weiterbildung, gesundheitliche Probleme oder persönliche Angelegenheiten, die sich auf die Arbeit auswirken könnten.
Fürsorgegespräche sind in der Regel vertraulich und sollen in einer offenen und unterstützenden Atmosphäre stattfinden. Sie bieten eine Gelegenheit, Probleme oder Bedenken zu besprechen und Lösungen zu finden, bevor sie zu ernsthaften Problemen werden. Sie können auch dazu beitragen, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu stärken und ein positives Arbeitsklima zu fördern.
Es ist wichtig zu beachten, dass Fürsorgegespräche nicht dazu dienen, Leistungsprobleme zu besprechen oder disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Sie sollten immer im besten Interesse des Arbeitnehmers geführt werden und darauf abzielen, dessen Wohlbefinden und Zufriedenheit am Arbeitsplatz zu verbessern.
/
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat in einem Beschluss vom 2. März 2021 (Aktenzeichen: 7 TaBV 5/20) festgestellt, dass der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat, wenn der Arbeitgeber Fürsorgegespräche mit einzelnen Arbeitnehmern führt. Diese Gespräche zielen darauf ab, die Ursachen von Krankheiten und die damit verbundenen Arbeitsbedingungen zu klären. Im konkreten Fall forderte der Betriebsrat eines bundesweit…