Gebot des fairen Verhandelns

Das “Gebot des fairen Ver­han­delns” ist ein Grund­satz, der in vie­len Rechts­bere­ichen, ein­schließlich des Arbeit­srechts, Anwen­dung find­et. Es besagt, dass alle Parteien in Ver­hand­lun­gen und Ver­tragsab­schlüssen fair und ehrlich han­deln müssen. Dies bedeutet, dass sie in gutem Glauben han­deln, keine irreführen­den oder falschen Infor­ma­tio­nen bere­it­stellen und keine unfairen oder unangemesse­nen Tak­tiken ver­wen­den dür­fen, um einen Vorteil zu erlangen.
Im Kon­text des Arbeit­srechts kann das Gebot des fairen Ver­han­delns beispiel­sweise für Ver­hand­lun­gen zwis­chen Arbeit­ge­bern und Arbeit­nehmern oder ihren Vertretern über Arbeits­be­din­gun­gen, Löhne oder andere Aspek­te der Beschäf­ti­gung gel­ten. Es kann auch für Ver­hand­lun­gen zwis­chen Arbeit­ge­bern und Betrieb­sräten gelten.
Ver­stöße gegen das Gebot des fairen Ver­han­delns kön­nen rechtliche Kon­se­quen­zen haben und kön­nen dazu führen, dass Vere­in­barun­gen für ungültig erk­lärt oder Schadenser­satzansprüche gel­tend gemacht wer­den. Es ist daher für alle Parteien wichtig, dieses Prinzip zu beacht­en, wenn sie Ver­hand­lun­gen führen oder Verträge abschließen.


  • Bundesarbeitsgericht: Aufhebungsvertrag und das Gebot fairen Verhandelns

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    Bundesarbeitsgericht: Aufhebungsvertrag und das Gebot fairen Verhandelns

    Das Bun­de­sar­beits­gericht hat in ein­er Entschei­dung vom 24. Feb­ru­ar 2022 (Akten­ze­ichen: 6 AZR 333/21) fest­gestellt, dass ein Aufhe­bungsver­trag unter Ver­stoß gegen das Gebot fairen Ver­han­delns zus­tande gekom­men sein kann. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesam­tum­stände der konkreten Ver­hand­lungssi­t­u­a­tion im jew­eili­gen Einzelfall zu entscheiden. Im konkreten Fall ging es um eine Teamko­or­di­na­torin im…