Das “Gebot des fairen Verhandelns” ist ein Grundsatz, der in vielen Rechtsbereichen, einschließlich des Arbeitsrechts, Anwendung findet. Es besagt, dass alle Parteien in Verhandlungen und Vertragsabschlüssen fair und ehrlich handeln müssen. Dies bedeutet, dass sie in gutem Glauben handeln, keine irreführenden oder falschen Informationen bereitstellen und keine unfairen oder unangemessenen Taktiken verwenden dürfen, um einen Vorteil zu erlangen.
Im Kontext des Arbeitsrechts kann das Gebot des fairen Verhandelns beispielsweise für Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder ihren Vertretern über Arbeitsbedingungen, Löhne oder andere Aspekte der Beschäftigung gelten. Es kann auch für Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten gelten.
Verstöße gegen das Gebot des fairen Verhandelns können rechtliche Konsequenzen haben und können dazu führen, dass Vereinbarungen für ungültig erklärt oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Es ist daher für alle Parteien wichtig, dieses Prinzip zu beachten, wenn sie Verhandlungen führen oder Verträge abschließen.
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 24. Februar 2022 (Aktenzeichen: 6 AZR 333/21) festgestellt, dass ein Aufhebungsvertrag unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein kann. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Im konkreten Fall ging es um eine Teamkoordinatorin im…