Gebot des fairen Verhandelns

Das „Gebot des fai­ren Ver­han­delns“ ist ein Grund­satz, der in vie­len Rechts­be­rei­chen, ein­schließ­lich des Arbeits­rechts, Anwen­dung fin­det. Es besagt, dass alle Par­tei­en in Ver­hand­lun­gen und Ver­trags­ab­schlüs­sen fair und ehr­lich han­deln müs­sen. Dies bedeu­tet, dass sie in gutem Glau­ben han­deln, kei­ne irre­füh­ren­den oder fal­schen Infor­ma­tio­nen bereit­stel­len und kei­ne unfai­ren oder unan­ge­mes­se­nen Tak­ti­ken ver­wen­den dür­fen, um einen Vor­teil zu erlan­gen.
Im Kon­text des Arbeits­rechts kann das Gebot des fai­ren Ver­han­delns bei­spiels­wei­se für Ver­hand­lun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern oder ihren Ver­tre­tern über Arbeits­be­din­gun­gen, Löh­ne oder ande­re Aspek­te der Beschäf­ti­gung gel­ten. Es kann auch für Ver­hand­lun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Betriebs­rä­ten gel­ten.
Ver­stö­ße gegen das Gebot des fai­ren Ver­han­delns kön­nen recht­li­che Kon­se­quen­zen haben und kön­nen dazu füh­ren, dass Ver­ein­ba­run­gen für ungül­tig erklärt oder Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend gemacht wer­den. Es ist daher für alle Par­tei­en wich­tig, die­ses Prin­zip zu beach­ten, wenn sie Ver­hand­lun­gen füh­ren oder Ver­trä­ge abschlie­ßen.


  • Bundesarbeitsgericht: Aufhebungsvertrag und das Gebot fairen Verhandelns

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    Bundesarbeitsgericht: Aufhebungsvertrag und das Gebot fairen Verhandelns

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einer Ent­schei­dung vom 24. Febru­ar 2022 (Akten­zei­chen: 6 AZR 333/21) fest­ge­stellt, dass ein Auf­he­bungs­ver­trag unter Ver­stoß gegen das Gebot fai­ren Ver­han­delns zustan­de gekom­men sein kann. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesamt­um­stän­de der kon­kre­ten Ver­hand­lungs­si­tua­ti­on im jewei­li­gen Ein­zel­fall zu ent­schei­den. Im kon­kre­ten Fall ging es um eine Team­ko­or­di­na­to­rin im…