Gehalt

„Gehalt“ bezeich­net die regel­mä­ßi­ge, meist monat­li­che, Ver­gü­tung, die ein Arbeit­neh­mer für sei­ne Arbeit vom Arbeit­ge­ber erhält. Es ist der finan­zi­el­le Aus­gleich für die erbrach­te Arbeits­leis­tung und wird in der Regel durch einen Arbeits­ver­trag fest­ge­legt.
Das Gehalt kann je nach Bran­che, Beruf, Qua­li­fi­ka­ti­on, Erfah­rung und Regi­on stark vari­ie­ren. Es kann auch zusätz­li­che Kom­po­nen­ten wie Boni, Pro­vi­sio­nen, Zuschlä­ge für Über­stun­den oder Schicht­ar­beit, Urlaubs- und Weih­nachts­geld und ande­re Leis­tun­gen umfas­sen.
In Deutsch­land sind Arbeit­ge­ber gesetz­lich ver­pflich­tet, ihren Arbeit­neh­mern ein ange­mes­se­nes Gehalt zu zah­len. Es gibt auch gesetz­li­che Min­dest­löh­ne, die ein Arbeit­ge­ber nicht unter­schrei­ten darf. Dar­über hin­aus kön­nen Tarif­ver­trä­ge und Betriebs­ver­ein­ba­run­gen wei­te­re Rege­lun­gen zum Gehalt ent­hal­ten.
Das Gehalt ist ein wich­ti­ger Aspekt der Arbeits­be­zie­hung und kann einen wesent­li­chen Ein­fluss auf die Zufrie­den­heit und Moti­va­ti­on der Arbeit­neh­mer haben. Es ist daher wich­tig, dass Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer offen und fair über das Gehalt ver­han­deln und dass Arbeit­ge­ber eine gerech­te und wett­be­werbs­fä­hi­ge Ver­gü­tung bie­ten.


  • BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

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    BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat in einem Urteil vom 16. Febru­ar 2023 (8 AZR 450/21) ent­schie­den, dass Frau­en Anspruch auf das Ent­gelt haben, das der Arbeit­ge­ber männ­li­chen Kol­le­gen für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit zahlt. Die­ses Urteil stützt sich auf das Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz (Entg­Tran­spG) und das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG), sowie auf Arti­kel 157 Absatz 1 des Ver­trags über…