Gender Pay Gap

Der „Gen­der Pay Gap“ bezeich­net die durch­schnitt­li­che Dif­fe­renz im Ver­dienst zwi­schen Män­nern und Frau­en. Die­ser Lohn­un­ter­schied kann auf ver­schie­de­ne Fak­to­ren zurück­ge­führt wer­den, dar­un­ter Dis­kri­mi­nie­rung, Berufs­wahl, Bil­dung, Erfah­rung und Arbeits­zeit.
In der Arbeits­welt in Deutsch­land ist der Gen­der Pay Gap ein anhal­ten­des Pro­blem. Trotz gesetz­li­cher Rege­lun­gen zur Ent­gelt­gleich­heit und Fort­schrit­ten in Bezug auf Gleich­be­rech­ti­gung und Diver­si­tät am Arbeits­platz, besteht immer noch eine signi­fi­kan­te Lohn­lü­cke zwi­schen Män­nern und Frau­en.
Es ist wich­tig zu beach­ten, dass der Gen­der Pay Gap nicht nur ein Pro­blem der Gleich­be­rech­ti­gung ist, son­dern auch wirt­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen hat. Unter­su­chun­gen haben gezeigt, dass die Ver­rin­ge­rung des Gen­der Pay Gap das Wirt­schafts­wachs­tum för­dern und zur Armuts­be­kämp­fung bei­tra­gen kann. Daher sind kon­ti­nu­ier­li­che Anstren­gun­gen zur Ver­rin­ge­rung des Gen­der Pay Gap sowohl auf Unter­neh­mens- als auch auf poli­ti­scher Ebe­ne von ent­schei­den­der Bedeu­tung.


  • Equal Pay, Gender Pay Gap und Durchsetzung der Lohngleichheit

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    Equal Pay, Gender Pay Gap und Durchsetzung der Lohngleichheit

    Die Lohn­un­gleich­heit zwi­schen Män­nern und Frau­en, bekannt als Gen­der Pay Gap, besteht immer noch in Deutsch­land. Trotz­dem gibt es posi­ti­ve Ent­wick­lun­gen, die zur Bekämp­fung die­ser Ungleich­heit bei­tra­gen. Eine weg­wei­sen­de Ent­schei­dung des Bun­des­ar­beits­ge­richts hat kürz­lich den Equal-Pay-Grund­satz gestärkt und ver­deut­licht, dass von die­sem Grund­satz nicht abge­wi­chen wer­den darf, nur weil ein männ­li­cher Kol­le­ge ein höhe­res Gehalt…