gerechte Erfassung

„Gerech­te Erfas­sung“ bezieht sich in der Regel auf das Prin­zip der Fair­ness und Gleich­heit bei der Samm­lung und Ver­ar­bei­tung von Daten oder Infor­ma­tio­nen. In der Arbeits­welt könn­te dies bei­spiels­wei­se auf die gerech­te Erfas­sung von Arbeits­zei­ten, Leis­tun­gen oder Bei­trä­gen der Mit­ar­bei­ter hin­wei­sen. Es geht dar­um, sicher­zu­stel­len, dass alle rele­van­ten Aspek­te berück­sich­tigt wer­den und dass kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung oder Vor­ein­ge­nom­men­heit vor­liegt. Dies kann durch trans­pa­ren­te Pro­zes­se, kla­re Kri­te­ri­en und die Ver­wen­dung von objek­ti­ven Mess­me­tho­den erreicht wer­den.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 ent­schie­den, dass Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sind, ein Sys­tem ein­zu­füh­ren, mit dem die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Arbeit­neh­mer erfasst wer­den kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Aus­le­gung der Arbeits­zeit­richt­li­nie klär­te. Die Arbeits­zeit­richt­li­nie ist eine euro­päi­sche Vor­schrift, die unter ande­rem…