“Gerechte Erfassung” bezieht sich in der Regel auf das Prinzip der Fairness und Gleichheit bei der Sammlung und Verarbeitung von Daten oder Informationen. In der Arbeitswelt könnte dies beispielsweise auf die gerechte Erfassung von Arbeitszeiten, Leistungen oder Beiträgen der Mitarbeiter hinweisen. Es geht darum, sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und dass keine Diskriminierung oder Voreingenommenheit vorliegt. Dies kann durch transparente Prozesse, klare Kriterien und die Verwendung von objektiven Messmethoden erreicht werden.
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Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfasst werden kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie klärte. Die Arbeitszeitrichtlinie ist eine europäische Vorschrift, die unter anderem…