gerechte Erfassung

“Gerechte Erfas­sung” bezieht sich in der Regel auf das Prinzip der Fair­ness und Gle­ich­heit bei der Samm­lung und Ver­ar­beitung von Dat­en oder Infor­ma­tio­nen. In der Arbeitswelt kön­nte dies beispiel­sweise auf die gerechte Erfas­sung von Arbeit­szeit­en, Leis­tun­gen oder Beiträ­gen der Mitar­beit­er hin­weisen. Es geht darum, sicherzustellen, dass alle rel­e­van­ten Aspek­te berück­sichtigt wer­den und dass keine Diskri­m­inierung oder Vor­ein­genom­men­heit vor­liegt. Dies kann durch trans­par­ente Prozesse, klare Kri­te­rien und die Ver­wen­dung von objek­tiv­en Mess­meth­o­d­en erre­icht werden.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­de­sar­beits­gerichts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 entsch­ieden, dass Arbeit­ge­ber verpflichtet sind, ein Sys­tem einzuführen, mit dem die gesamte Arbeit­szeit ihrer Arbeit­nehmer erfasst wer­den kann. Damit fol­gt das BAG einem Urteil des Europäis­chen Gericht­shofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Ausle­gung der Arbeit­szeitrichtlin­ie klärte. Die Arbeit­szeitrichtlin­ie ist eine europäis­che Vorschrift, die unter anderem…