Geschäftsjahr 2025

Das Geschäfts­jahr 2025 bezieht sich auf den Zeit­raum, in dem Unter­neh­men ihre Geschäfts­tä­tig­keit für das Jahr 2025 zusam­men­fas­sen und berich­ten. Es ist wich­tig zu beach­ten, dass das Geschäfts­jahr nicht unbe­dingt mit dem Kalen­der­jahr über­ein­stim­men muss und je nach Unter­neh­men vari­ie­ren kann.
Ein wich­ti­ge Punk­te, die im Zusam­men­hang mit dem Geschäfts­jahr 2025 erwähnt wer­den muss, ist:
Ab Janu­ar 2026 müs­sen die ver­öf­fent­lich­ten Lage­be­rich­te zum Geschäfts­jahr 2025 von allen Unter­neh­men nach Maß­ga­be der CSRD (Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve) ver­fasst wer­den, die in der Bilanz­richt­li­nie (2013/34/EU) als gro­ße Unter­neh­men qua­li­fi­ziert wer­den.


  • Die CSRD-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitswesen

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    Die CSRD-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitswesen

    Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) der Euro­päi­schen Uni­on, die seit Janu­ar 2023 die bis­he­ri­ge CSR-Richt­li­nie ablöst, hat das Poten­zi­al, die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men grund­le­gend zu ver­än­dern. Mit der CSRD wer­den die Anfor­de­run­gen an die nicht­fi­nan­zi­el­le Bericht­erstat­tung von Unter­neh­men erheb­lich erwei­tert und ver­schärft. Dies hat auch Aus­wir­kun­gen auf das Gesund­heits­we­sen, ins­be­son­de­re auf Kran­ken­häu­ser und Kli­nik­grup­pen.…