Geschlechtergleichheit

Geschlech­ter­gleich­heit, auch bekannt als Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit, bezieht sich auf den Zustand, in dem alle Men­schen, unab­hän­gig von ihrem Geschlecht, die glei­chen Rech­te, Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Mög­lich­kei­ten haben. Dies umfasst die Gleich­be­rech­ti­gung in Berei­chen wie Recht, Poli­tik, Wirt­schaft, Bil­dung und Gesund­heit. Geschlech­ter­gleich­heit bedeu­tet, dass die ver­schie­de­nen Ver­hal­tens­wei­sen, Bestre­bun­gen und Bedürf­nis­se von Frau­en und Män­nern glei­cher­ma­ßen aner­kannt, respek­tiert und geför­dert wer­den. Es ist ein grund­le­gen­des Men­schen­recht und ein ent­schei­den­der Aspekt für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung.


  • BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

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    BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat in einem Urteil vom 16. Febru­ar 2023 (8 AZR 450/21) ent­schie­den, dass Frau­en Anspruch auf das Ent­gelt haben, das der Arbeit­ge­ber männ­li­chen Kol­le­gen für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit zahlt. Die­ses Urteil stützt sich auf das Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz (Entg­Tran­spG) und das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG), sowie auf Arti­kel 157 Absatz 1 des Ver­trags über…