Geschlechtergleichheit

Geschlechter­gle­ich­heit, auch bekan­nt als Geschlechterg­erechtigkeit, bezieht sich auf den Zus­tand, in dem alle Men­schen, unab­hängig von ihrem Geschlecht, die gle­ichen Rechte, Ver­ant­wortlichkeit­en und Möglichkeit­en haben. Dies umfasst die Gle­ich­berech­ti­gung in Bere­ichen wie Recht, Poli­tik, Wirtschaft, Bil­dung und Gesund­heit. Geschlechter­gle­ich­heit bedeutet, dass die ver­schiede­nen Ver­hal­tensweisen, Bestre­bun­gen und Bedürfnisse von Frauen und Män­nern gle­icher­maßen anerkan­nt, respek­tiert und gefördert wer­den. Es ist ein grundle­gen­des Men­schen­recht und ein entschei­den­der Aspekt für nach­haltige Entwicklung. 


  • BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

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    BAG: Equal Pay ist ist nicht verhandelbar

    Das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) hat in einem Urteil vom 16. Feb­ru­ar 2023 (8 AZR 450/21) entsch­ieden, dass Frauen Anspruch auf das Ent­gelt haben, das der Arbeit­ge­ber männlichen Kol­le­gen für gle­iche oder gle­ich­w­er­tige Arbeit zahlt. Dieses Urteil stützt sich auf das Ent­gelt­trans­paren­zge­setz (Ent­g­TranspG) und das All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG), sowie auf Artikel 157 Absatz 1 des Ver­trags über…