Hinweispflichten

“Hin­weispflicht­en” beziehen sich auf die geset­zliche Verpflich­tung bes­timmter Parteien, andere über bes­timmte Infor­ma­tio­nen oder Risiken zu informieren. Diese Pflicht­en kön­nen in ver­schiede­nen Kon­tex­ten auftreten, wie zum Beispiel im Ver­brauch­er­schutz, im Arbeit­srecht oder im Ver­tragsrecht. Die Nichtein­hal­tung von Hin­weispflicht­en kann rechtliche Kon­se­quen­zen haben, ein­schließlich Haf­tung für Schä­den oder Ver­luste, die durch die fehlende Infor­ma­tion entste­hen. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

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    Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

    In ein­er weg­weisenden Entschei­dung hat das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) am 20. Dezem­ber 2022 (Az. 9 AZR 266/20) klargestellt, dass die Urlaub­sansprüche von Arbeit­nehmern nicht ohne weit­eres ver­jähren kön­nen. Gemäß diesem Urteil begin­nt die geset­zliche drei­jährige Ver­jährungs­frist für den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erst am Ende des Kalen­der­jahres, in dem der Arbeit­ge­ber den Arbeit­nehmer über seinen spez­i­fis­chen…