Hinweispflichten

„Hin­weis­pflich­ten“ bezie­hen sich auf die gesetz­li­che Ver­pflich­tung bestimm­ter Par­tei­en, ande­re über bestimm­te Infor­ma­tio­nen oder Risi­ken zu infor­mie­ren. Die­se Pflich­ten kön­nen in ver­schie­de­nen Kon­tex­ten auf­tre­ten, wie zum Bei­spiel im Ver­brau­cher­schutz, im Arbeits­recht oder im Ver­trags­recht. Die Nicht­ein­hal­tung von Hin­weis­pflich­ten kann recht­li­che Kon­se­quen­zen haben, ein­schließ­lich Haf­tung für Schä­den oder Ver­lus­te, die durch die feh­len­de Infor­ma­ti­on ent­ste­hen. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

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    Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

    In einer weg­wei­sen­den Ent­schei­dung hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) am 20. Dezem­ber 2022 (Az. 9 AZR 266/20) klar­ge­stellt, dass die Urlaubs­an­sprü­che von Arbeit­neh­mern nicht ohne wei­te­res ver­jäh­ren kön­nen. Gemäß die­sem Urteil beginnt die gesetz­li­che drei­jäh­ri­ge Ver­jäh­rungs­frist für den Anspruch auf bezahl­ten Jah­res­ur­laub erst am Ende des Kalen­der­jah­res, in dem der Arbeit­ge­ber den Arbeit­neh­mer über sei­nen spe­zi­fi­schen…