Höchstarbeitszeit

Die Höchst­ar­beits­zeit ist die maxi­ma­le Anzahl von Stun­den, die ein Arbeit­neh­mer pro Tag oder Woche arbei­ten darf. In Deutsch­land ist die Höchst­ar­beits­zeit durch das Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) gere­gelt. Gemäß § 3 ArbZG darf die werk­täg­li­che Arbeits­zeit der Arbeit­neh­mer acht Stun­den nicht über­schrei­ten. Sie kann auf bis zu zehn Stun­den nur ver­län­gert wer­den, wenn inner­halb von sechs Kalen­der­mo­na­ten oder inner­halb von 24 Wochen im Durch­schnitt acht Stun­den werk­täg­lich nicht über­schrit­ten wer­den. Die­se Rege­lun­gen die­nen dem Schutz der Gesund­heit der Arbeit­neh­mer und sol­len sicher­stel­len, dass sie aus­rei­chend Ruhe­zei­ten und Pau­sen haben.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 ent­schie­den, dass Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sind, ein Sys­tem ein­zu­füh­ren, mit dem die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Arbeit­neh­mer erfasst wer­den kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Aus­le­gung der Arbeits­zeit­richt­li­nie klär­te. Die Arbeits­zeit­richt­li­nie ist eine euro­päi­sche Vor­schrift, die unter ande­rem…