Höchstarbeitszeit

Die Höch­star­beit­szeit ist die max­i­male Anzahl von Stun­den, die ein Arbeit­nehmer pro Tag oder Woche arbeit­en darf. In Deutsch­land ist die Höch­star­beit­szeit durch das Arbeit­szeit­ge­setz (ArbZG) geregelt. Gemäß § 3 ArbZG darf die werk­tägliche Arbeit­szeit der Arbeit­nehmer acht Stun­den nicht über­schre­it­en. Sie kann auf bis zu zehn Stun­den nur ver­längert wer­den, wenn inner­halb von sechs Kalen­der­monat­en oder inner­halb von 24 Wochen im Durch­schnitt acht Stun­den werk­täglich nicht über­schrit­ten wer­den. Diese Regelun­gen dienen dem Schutz der Gesund­heit der Arbeit­nehmer und sollen sich­er­stellen, dass sie aus­re­ichend Ruhezeit­en und Pausen haben.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­de­sar­beits­gerichts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 entsch­ieden, dass Arbeit­ge­ber verpflichtet sind, ein Sys­tem einzuführen, mit dem die gesamte Arbeit­szeit ihrer Arbeit­nehmer erfasst wer­den kann. Damit fol­gt das BAG einem Urteil des Europäis­chen Gericht­shofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Ausle­gung der Arbeit­szeitrichtlin­ie klärte. Die Arbeit­szeitrichtlin­ie ist eine europäis­che Vorschrift, die unter anderem…