Homeoffice

Home­of­fice und mobiles Arbeit­en haben sich in Deutsch­land, ins­beson­dere im Zuge der Coro­na-Pan­demie, stark etabliert. Sie bieten sich beson­ders für Büroar­beit­en an, die auch mit Tele­fon und Lap­top erledigt wer­den kön­nen. Eine Vielzahl an Unternehmen hat in dieser Zeit ihre Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er ins Home­of­fice geschickt. Diese Entwick­lung hat die Arbeitswelt nach­haltig verän­dert und neue Her­aus­forderun­gen, aber auch Chan­cen, für Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer geschaf­fen. Es ist zu erwarten, dass das Home­of­fice auch in der Arbeitswelt 2023 eine wichtige Rolle spie­len wird. Dabei sind Aspek­te wie die Aus­gestal­tung der Arbeit­szeit, der Daten­schutz und die Vere­in­barkeit von Beruf und Pri­vatleben von beson­der­er Bedeutung.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­de­sar­beits­gerichts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 entsch­ieden, dass Arbeit­ge­ber verpflichtet sind, ein Sys­tem einzuführen, mit dem die gesamte Arbeit­szeit ihrer Arbeit­nehmer erfasst wer­den kann. Damit fol­gt das BAG einem Urteil des Europäis­chen Gericht­shofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Ausle­gung der Arbeit­szeitrichtlin­ie klärte. Die Arbeit­szeitrichtlin­ie ist eine europäis­che Vorschrift, die unter anderem…