Homeoffice

Home­of­fice und mobi­les Arbei­ten haben sich in Deutsch­land, ins­be­son­de­re im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie, stark eta­bliert. Sie bie­ten sich beson­ders für Büro­ar­bei­ten an, die auch mit Tele­fon und Lap­top erle­digt wer­den kön­nen. Eine Viel­zahl an Unter­neh­men hat in die­ser Zeit ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter ins Home­of­fice geschickt. Die­se Ent­wick­lung hat die Arbeits­welt nach­hal­tig ver­än­dert und neue Her­aus­for­de­run­gen, aber auch Chan­cen, für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer geschaf­fen. Es ist zu erwar­ten, dass das Home­of­fice auch in der Arbeits­welt 2023 eine wich­ti­ge Rol­le spie­len wird. Dabei sind Aspek­te wie die Aus­ge­stal­tung der Arbeits­zeit, der Daten­schutz und die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Pri­vat­le­ben von beson­de­rer Bedeu­tung.


  • BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

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    BAG folgt EuGH: Arbeitgeber müssen gesamte Arbeitszeit erfassen

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) hat am 13. Sep­tem­ber 2022 ent­schie­den, dass Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sind, ein Sys­tem ein­zu­füh­ren, mit dem die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Arbeit­neh­mer erfasst wer­den kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Aus­le­gung der Arbeits­zeit­richt­li­nie klär­te. Die Arbeits­zeit­richt­li­nie ist eine euro­päi­sche Vor­schrift, die unter ande­rem…