HR-Software

HR-Soft­ware ist ein wich­ti­ges Werk­zeug zur Ver­wal­tung und Opti­mie­rung von Human­res­sour­cen in Unter­neh­men. Sie ermög­licht es Unter­neh­men, alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen über ihre Mit­ar­bei­ter an einem zen­tra­len Ort zu spei­chern und zu ver­wal­ten. Dies kann Per­so­nal­ak­ten, Gehalts­in­for­ma­tio­nen, Leis­tungs­be­ur­tei­lun­gen und mehr umfas­sen.
Dar­über hin­aus kann HR-Soft­ware den Rekru­tie­rungs- und Onboar­ding-Pro­zess ver­ein­fa­chen, indem sie Tools für das Bewer­ber-Track­ing, die Inter­view­pla­nung und die Onboar­ding-Auto­ma­ti­sie­rung bie­tet. Sie kann Unter­neh­men dabei hel­fen, die Fähig­kei­ten und Talen­te ihrer Mit­ar­bei­ter zu iden­ti­fi­zie­ren und zu för­dern, was durch Leis­tungs­ma­nage­ment, Nach­fol­ge­pla­nung und Lern­ma­nage­ment erreicht wer­den kann.
Mit HR-Soft­ware kön­nen Unter­neh­men auch die Arbeits­zei­ten ihrer Mit­ar­bei­ter ver­fol­gen und Urlaubs­an­trä­ge ver­wal­ten. Dies kann dazu bei­tra­gen, die Ein­hal­tung von Arbeits­zeit­ge­set­zen sicher­zu­stel­len und die Pla­nung zu erleich­tern. Zudem kann HR-Soft­ware bei der Gehalts­ab­rech­nung und dem Leis­tungs­ma­nage­ment hel­fen, indem sie auto­ma­ti­sier­te Gehalts­ab­rech­nun­gen und Leis­tungs­be­ur­tei­lun­gen ermög­licht.


  • Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

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    Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

    Die Arbeits­zeit­er­fas­sung ist ein zen­tra­ler Aspekt des Arbeits­rechts und hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern. Am 14. Mai 2019 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) ein weg­wei­sen­des Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anfor­de­run­gen an die Arbeits­zeit­er­fas­sung in der EU erheb­lich ver­än­dert hat. In die­sem Arti­kel wer­den wir das Urteil des…