HR-Software

HR-Soft­ware ist ein wichtiges Werkzeug zur Ver­wal­tung und Opti­mierung von Human­res­sourcen in Unternehmen. Sie ermöglicht es Unternehmen, alle rel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen über ihre Mitar­beit­er an einem zen­tralen Ort zu spe­ich­ern und zu ver­wal­ten. Dies kann Per­son­alak­ten, Gehaltsin­for­ma­tio­nen, Leis­tungs­beurteilun­gen und mehr umfassen.
Darüber hin­aus kann HR-Soft­ware den Rekru­tierungs- und Onboard­ing-Prozess vere­in­fachen, indem sie Tools für das Bewer­ber-Track­ing, die Inter­view­pla­nung und die Onboard­ing-Automa­tisierung bietet. Sie kann Unternehmen dabei helfen, die Fähigkeit­en und Tal­ente ihrer Mitar­beit­er zu iden­ti­fizieren und zu fördern, was durch Leis­tungs­man­age­ment, Nach­fol­ge­pla­nung und Lern­man­age­ment erre­icht wer­den kann.
Mit HR-Soft­ware kön­nen Unternehmen auch die Arbeit­szeit­en ihrer Mitar­beit­er ver­fol­gen und Urlaub­santräge ver­wal­ten. Dies kann dazu beitra­gen, die Ein­hal­tung von Arbeit­szeit­ge­set­zen sicherzustellen und die Pla­nung zu erle­ichtern. Zudem kann HR-Soft­ware bei der Gehaltsabrech­nung und dem Leis­tungs­man­age­ment helfen, indem sie automa­tisierte Gehaltsabrech­nun­gen und Leis­tungs­beurteilun­gen ermöglicht.


  • Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

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    Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Ein Wendepunkt für die Arbeitswelt

    Die Arbeit­szeit­er­fas­sung ist ein zen­traler Aspekt des Arbeit­srechts und hat direk­te Auswirkun­gen auf die Rechte und Pflicht­en von Arbeit­nehmern und Arbeitgebern. Am 14. Mai 2019 hat der Europäis­che Gericht­shof (EuGH) ein weg­weisendes Urteil (C‑55/18) gefällt, das die Anforderun­gen an die Arbeit­szeit­er­fas­sung in der EU erhe­blich verän­dert hat. In diesem Artikel wer­den wir das Urteil des…