Impfverweigerung

„Impf­ver­wei­ge­rung“ bezieht sich auf das bewuss­te Ent­schei­den gegen eine emp­foh­le­ne Imp­fung. Dies kann aus ver­schie­de­nen Grün­den gesche­hen, ein­schließ­lich per­sön­li­cher, reli­giö­ser oder phi­lo­so­phi­scher Über­zeu­gun­gen, Beden­ken hin­sicht­lich der Sicher­heit oder Wirk­sam­keit der Imp­fung oder man­geln­dem Zugang zu Impf­diens­ten. Im Kon­text der Arbeits­welt kann Impf­ver­wei­ge­rung zu kom­ple­xen recht­li­chen und ethi­schen Fra­gen füh­ren, ins­be­son­de­re in Bezug auf die Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern in Bezug auf Gesund­heit und Sicher­heit am Arbeits­platz. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • BAG: Kündigung von impfverweigernder Krankenhausmitarbeiterin rechtmäßig

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    BAG: Kündigung von impfverweigernder Krankenhausmitarbeiterin rechtmäßig

    In einer kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Ent­schei­dung hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) die Kün­di­gung einer medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten, die sich wei­ger­te, sich gegen das Coro­na­vi­rus imp­fen zu las­sen, für recht­mä­ßig erklärt (Urteil des BAG vom 30.03.2023 (Az. 2 AZR 309/22). Die Klä­ge­rin war in einem Kran­ken­haus tätig und wei­ger­te sich trotz mehr­fa­cher Auf­for­de­rung, sich imp­fen zu las­sen. Dar­auf­hin kün­dig­te…