Impfverweigerung

“Impfver­weigerung” bezieht sich auf das bewusste Entschei­den gegen eine emp­foh­lene Imp­fung. Dies kann aus ver­schiede­nen Grün­den geschehen, ein­schließlich per­sön­lich­er, religiös­er oder philosophis­ch­er Überzeu­gun­gen, Bedenken hin­sichtlich der Sicher­heit oder Wirk­samkeit der Imp­fung oder man­gel­n­dem Zugang zu Impf­di­en­sten. Im Kon­text der Arbeitswelt kann Impfver­weigerung zu kom­plex­en rechtlichen und ethis­chen Fra­gen führen, ins­beson­dere in Bezug auf die Rechte und Pflicht­en von Arbeit­ge­bern und Arbeit­nehmern in Bezug auf Gesund­heit und Sicher­heit am Arbeit­splatz. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • BAG: Kündigung von impfverweigernder Krankenhausmitarbeiterin rechtmäßig

    /

    BAG: Kündigung von impfverweigernder Krankenhausmitarbeiterin rechtmäßig

    In ein­er kür­zlich veröf­fentlicht­en Entschei­dung hat das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) die Kündi­gung ein­er medi­zinis­chen Fachangestell­ten, die sich weigerte, sich gegen das Coro­n­avirus impfen zu lassen, für recht­mäßig erk­lärt (Urteil des BAG vom 30.03.2023 (Az. 2 AZR 309/22). Die Klägerin war in einem Kranken­haus tätig und weigerte sich trotz mehrfach­er Auf­forderung, sich impfen zu lassen. Daraufhin kündigte…