Informationsvermittlung

Die Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung bezieht sich auf den Pro­zess der Über­tra­gung von Infor­ma­tio­nen von einer Quel­le oder einem Sen­der an einen Emp­fän­ger. In der Arbeits­welt spielt die Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung eine ent­schei­den­de Rol­le, um den rei­bungs­lo­sen Ablauf von Geschäfts­pro­zes­sen, Pro­jek­ten und Team­ar­beit zu gewähr­leis­ten. Dies kann münd­lich, schrift­lich, elek­tro­nisch oder auf ande­re Wei­se erfol­gen.

Im Hin­blick auf das Arbeits­recht in Deutsch­land kann die Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung auch in Bezug auf die Infor­ma­ti­ons­pflich­ten des Arbeit­ge­bers gegen­über den Arbeit­neh­mern rele­vant sein. Der Arbeit­ge­ber ist dazu ver­pflich­tet, die Mit­ar­bei­ter über wich­ti­ge Ange­le­gen­hei­ten im Unter­neh­men zu infor­mie­ren, wie etwa Ände­run­gen von Arbeits­be­din­gun­gen, Betriebs­ver­ein­ba­run­gen oder betrieb­li­che Ent­schei­dun­gen, die ihre Inter­es­sen beein­flus­sen kön­nen. Die Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung ist daher ein Instru­ment, um die Trans­pa­renz im Arbeits­ver­hält­nis zu gewähr­leis­ten und eine offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kul­tur zu för­dern. Ein effek­ti­ver Infor­ma­ti­ons­aus­tausch kann das Ver­trau­en zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer stär­ken und zur posi­ti­ven Arbeits­at­mo­sphä­re bei­tra­gen.


  • Die Krankenhausreform in Deutschland: Was Arbeitnehmer und Betriebsräte wissen müssen

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    Die Krankenhausreform in Deutschland: Was Arbeitnehmer und Betriebsräte wissen müssen

    Die Gesund­heits­bran­che in Deutsch­land steht vor einer bedeu­ten­den Ver­än­de­rung: Die Kran­ken­haus­re­form. Die­se Reform, auf deren Eck­punk­te sich Bund und Län­der kürz­lich geei­nigt haben, hat das Poten­zi­al, die Art und Wei­se, wie Kran­ken­häu­ser und Gesund­heits­ein­rich­tun­gen betrie­ben und finan­ziert wer­den, grund­le­gend zu ver­än­dern. Aber was bedeu­tet das für die Men­schen, die in die­sen Ein­rich­tun­gen arbei­ten? In die­sem…