Das Initiativrecht ist ein Recht, das bestimmten Personen oder Gruppen, wie zum Beispiel Betriebsräten in Deutschland, die Möglichkeit gibt, eigenständig Vorschläge oder Anträge einzubringen und damit Prozesse anzustoßen. Im Kontext des Arbeitsrechts ermöglicht das Initiativrecht des Betriebsrats diesem, aktiv auf die Gestaltung von Arbeitsbedingungen und ‑prozessen Einfluss zu nehmen. Es kann beispielsweise genutzt werden, um Verbesserungen im Bereich des Arbeitsschutzes, der Arbeitsorganisation oder der Personalplanung vorzuschlagen. Das Initiativrecht ist ein wichtiges Instrument zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und stärkt die Rolle der Arbeitnehmervertretung.
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Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfasst werden kann. Damit folgt das BAG einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie klärte. Die Arbeitszeitrichtlinie ist eine europäische Vorschrift, die unter anderem…